diff options
Diffstat (limited to 'Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt')
-rw-r--r-- | Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt | 469 |
1 files changed, 469 insertions, 0 deletions
diff --git a/Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt b/Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt new file mode 100644 index 00000000000..02c346f9ea1 --- /dev/null +++ b/Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt @@ -0,0 +1,469 @@ +Diese Uebersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstaendnis der LaTeX +Project Public License (LPPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um +eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Uebersetzung. + +Das LaTeX3 Project ist nicht der Herausgeber dieser Uebersetzung, und sie hat +diese Uebersetzung auch nicht als rechtskraeftigen Ersatz fuer die +Original-LPPL anerkannt. Da die Uebersetzung nicht sorgfaeltig von Anwaelten +ueberprueft wurde, koennen die Uebersetzer nicht garantieren, dass die +Uebersetzung die rechtlichen Aussagen der LPPL exakt wiedergibt. Wenn Sie +sichergehen wollen, dass von Ihnen geplante Aktivitaeten im Sinne der LPPL +gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige +Originalversion. + +Das LaTeX3 Project moechte Sie darum bitten, diese Uebersetzung nicht als +offizielle Lizenzbedingungen fuer von Ihnen geschriebene Programme zu +verwenden. Bitte benutzen Sie hierfuer stattdessen die von dem LaTeX3 Project +herausgegebene englischsprachige Originalversion. + +This is a translation of the LaTeX Project Public License (LPPL) into German. +This translation is distributed in the hope that it will facilitate +understanding, but it is not an official or legally approved translation. + +The LaTeX3 Project is not the publisher of this translation and has not +approved it as a legal substitute for the authentic LaTeX Project Public +License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and +therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal +meaning of the LaTeX Project Public License. If you wish to be sure whether +your planned activities are permitted by the LaTeX Project Public License, +please refer to the authentic English version. + +The LaTeX3 Project strongly urges you not to use this translation as the +official distribution terms for your programs; instead, please use the +authentic English version published by the LaTeX3 Project. + +------------------------------------------------------------------------------- + +Inhalt + + • VORWORT + • DEFINITIONEN + • BEDINGUNGEN FUeR DIE VERTEILUNG UND VERAeNDERUNG + • KEINE GEWAeHRLEISTUNG + • BETREUUNG DES WERKES + • OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD + +Deutsche Uebersetzung der LPPL Version 1.3b 2006-01-07 + +Copyright 2002-05 LaTeX3 Project + +Jeder hat das Recht, die Lizenzurkunde und diese Uebersetzung zu +vervielfaeltigen und unveraenderte Kopien zu verbreiten; Aenderungen sind +jedoch nicht gestattet. + +Diese Uebersetzung ist kein rechtskraeftiger Ersatz fuer die englischsprachige +Originalversion! + + +VORWORT + +Die LaTeX Project Public License (LPPL) ist die Grundlizenz unter der der +LaTeX Kern und die Standard LaTeX Pakete verteilt werden. + +Sie koennen diese Lizenz fuer jedes Werk verwenden, dessen Rechte-Inhaber Sie +sind und das sie verteilen wollen. Diese Lizenz mag besonders nuetzlich sein, +wenn Ihr Werk einen Bezug zu TeX hat (wie ein LaTeX Paket), aber Sie koennen +sie mit kleinen Aenderungen sogar verwenden, wenn Ihr Werk keinen Bezug zu TeX +hat. + +Der Abschnitt `OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD', unten, +liefert Informationen, Beispiele und Empfehlungen fuer Autoren die erwaegen +ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen. + +Diese Lizenz legt Bedingungen fest, unter denen ein Werk verteilt und +veraendert werden darf, ebenso wie Bedingungen unter denen eine veraenderte +Version des Werks verteilt werden darf. + +Wir, das LaTeX3 Project, glauben, dass die unten genannten Bedingungen Ihnen +die Freiheit bieten eine veraenderte Version Ihres Werks zu erstellen und zu +verteilen, die jede gewuenschte technische Spezifikation erfuellt, waehrend +die Verfuegbarkeit, Unversehrtheit und Zuverlaessigkeit dieses Werks bewahrt +wird. Wenn Ihnen nicht klar ist, wie Sie ihr Ziel unter Einhaltung dieser +Bedingungen erreichen koennen, koennen Sie dazu in den Dokumenten +`cfgguide.tex' und `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung Vorschlaege +nachlesen. + + +DEFINITIONEN + +In diesem Lizenzdokument werden folgende Begriffe verwendet: + +`Werk' + Jegliches Werk, das unter dieser Lizenz verteilt wird. +`Abgeleitetes Werk' + Jegliches Werk das nach geltendem Recht von dem Werk abgeleitet wurde. +`Veraenderung' + Jeglicher Prozess, der nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk schafft, + – beispielsweise die Erstellung einer Datei, die eine mit dem Werk + verbundene Datei oder einen nennenswerten Teil einer solchen Datei + enthaelt, sei es unveraendert oder mit Veraenderungen und/oder + Uebersetzungen in eine andere Sprache. Das Ausfuehren eines Prozesses, der + nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk erzeugt. +`Verteilung' + Kopien des Werkes im Ganzen oder in Teilen von einer Person fuer eine + andere verfuegbar machen. Verteilung schliesst die Bereitstellung + irgendeines elektronischen Teils des Werks ueber + Datei-Austausch-Protokolle wie FTP oder HTTP oder verteilte Dateisysteme + wie Suns Netzwerk-Datei-System (NFS) ein (ist jedoch nicht darauf + beschraenkt). +`Kompiliertes Werk' + Eine Version des Werks die in eine Form ueberfuehrt wurde, in der es auf + einem Computer-System direkt verwendbar ist. Dieser Prozess der + Ueberfuehrung kann die Verwendung von Installations-Einrichtungen, die vom + Werk zur Verfuegung gestellt werden, Umwandlungen des Werks, das Kopieren + von Teilen des Werks und andere Aktivitaeten einschliessen. Beachten Sie, + dass Veraenderungen irgendeiner Installations-Einrichtung, die vom Werk zur + Verfuegung gestellt wird, Veraenderung des Werks selbst nach sich zieht. +`Aktueller Betreuer' + Eine Person oder Personen, die im Werk als solche benannt ist oder benannt + sind. Wenn keine solche explizite Benennung vorhanden ist, so ist es der + Rechte-Inhaber nach geltendem Recht. +`Standard-Interpreter' + Ein Programm oder Prozess, der normalerweise fuer die Ausfuehrung oder + Interpretierung eines Teils oder des ganzen Werks benoetigt wird. + + Ein Standard-Interpreter kann von externen Teilen abhaengen, aber diese + sind nicht als Teil des Standard-Interpreters zu betrachten, solange jeder + externe Teil sich selbst bei interaktiver Nutzung deutlich identifiziert. + Solange bei der Anwendung der Lizenz auf das Werk nicht explizit anderes + erklaert ist, ist der einzige anwendbare Standard-Interpreter ein + `LaTeX-Format', bzw. im Falle von Dateien die zum `LaTeX-Format' selbst + gehoeren, ein Progamm welches die `TeX-Sprache' implementiert. + + +BEDINGUNGEN FUER DIE VERTEILUNG UND VERAENDERUNG + + 1. Andere Aktivitaeten als die Verteilung und/oder Veraenderung des Werks sind + nicht von dieser Lizenz betroffen; sie liegen ausserhalb ihres + Anwendungsbereiches. Insbesondere ist die Taetigkeit des Ausfuehrens des + Werks nicht beschraenkt und es sind keine Bedingungen geknuepft, + irgendwelche Hilfe fuer das Werk anzubieten. + 2. Sie duerfen eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werkes, so wie Sie + es erhalten haben, verteilen. Verteilungen von Teilen des Werkes werden als + Veraenderungen des Werkes betrachtet, und es kann kein Recht zur Verteilung + eines solchen Abgeleiteten Werkes aus dieser Regel abgeleitet werden. + 3. Sie duerfen ein Kompiliertes Werk, das aus einer vollstaendigen, + unveraenderten Kopie des Werkes erzeugt wurde, nach vorstehender Regel 2 + verteilen, solange das Kompilierte Werk in einer Art und Weise verteilt + wird, dass die Empfaenger das Abgeleitete Werk in genau der Weise + installieren koennen, in der sie es installieren wuerden, wenn sie selbst + das Abgeleitete Werk direkt aus dem Werk erzeugt haetten. + 4. Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks sind, koennen Sie, ohne + Beschraenkung das Werk veraendern und so ein Abgeleitetes Werk + schaffen. Sie duerften ebenso das Abgeleitete Werk ohne Einschraenkungen + verteilen, einschliesslich Kompilierter Werke, die aus Abgeleiteten Werken + geschaffen wurden. Abgeleitete Werke, die in dieser Weise vom Akuellen + Betreuer verteilt werden, sind als aktualisierte Versionen des Werks zu + verstehen. + 5. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie Ihre + Kopie des Werkes veraendern und so ein Abgeleitetes Werk auf Grundlage des + Werkes schaffen, das Abgeleitete Werk kompilieren und so ein Kompiliertes + Werk auf Grundlage des Abgeleiteten Werkes schaffen. + 6. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein + Abgeleitetes Werk verteilen, solange die folgenden Bedingungen fuer jeden + Teil des Werkes eingehalten werden, solange nicht fuer diesen Teil im + Rechte-Hinweis deutlich gemacht ist, dass dieser Teil von diesen + Bedingungen ausgenommen ist. Nur der Aktuelle Betreuer ist befugt solch + eine Ausnahmeregelung fuer einen Teil des Werkes zu erlassen. + 1. Wenn Teile des Abgeleiteten Werkes bei Nutzung mit dem + Standard-Interpreter eine direkte Ersetzung von Teilen des Werkes sein + koennen, dann muss der Ersetzungs-Teil aus dem Abgeleiteten Werk, wann + immer dieser Teil des Werks sich selbst gegenueber dem Anwender bei der + interaktiven Verwendung mit dem Standard-Interpreter identifiziert, + sich gegenueber dem Anwender klar und unmissverstaendlich selbst als + eine veraenderte Version dieses Teils identifizieren. + 2. Jeder Teil des Abgeleiteten Werks enthaelt einen deutliche Hinweis auf + die genaue Natur der Aenderungen an diesem Teil oder einen deutlichen + Verweis auf eine andere Datei, die als Teil des Abgeleiteten Werks + verteilt wird und eine vollstaendige und genaue Liste der Aenderungen + enthaelt. + 3. Das Abgeleitete Werk enthaelt keine Aussagen aus denen man schliessen + kann, dass irgendeine Person, einschliesslich (aber nicht beschraenkt + auf den) des Autors der Original-Version des Werkes, irgendwelche + Unterstuetzung, einschliesslich (aber nicht beschraenkt auf) Meldung + und Behandlung von Fehlern, gegenueber den Empfaengern des Abgeleiteten + Werkes leistet, solange diese Personen nicht ausdruecklich erklaert + haben, dass sie solch eine Unterstuetzung fuer das Abgeleitete Werk + leisten werden. + 4. Sie verteilen zusammen mit dem Abgeleiteten Werk mindestens eines der + folgenden: + 1. Eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werks; wenn Ihre + Verteilung eines veraenderten Teils darin besteht, Zugang zum + Kopieren eines veraenderten Teils von einem bestimmten Ort + anzubieten, dann wird diese Bedingung erfuellt, wenn Sie + gleichwertigen Zugang zu einer Kopie des Werkes am gleichen oder + einem vergleichbaren Ort anbieten, selbst wenn Dritte so nicht + gezwungen sind, das Werk zusammen mit dem veraenderten Teil zu + kopieren. + 2. Informationen, die ausreichen, eine vollstaendige, unveraenderte + Kopie des Werks zu erhalten. + 7. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein + Kompiliertes Werk, das aus einem Abgeleiteten Werk erzeugt wurde, + verteilen, solange das Abgeleitete Werk an alle Empfaenger des Kompilierten + Werkes verteilt wird und solange die Bedingungen aus vorstehender Regel 6 + mit Blick auf das Abgeleitete Werk erfuellt sind. + 8. Die vorstehenden Bedingungen sind nicht dazu gedacht, Veraenderungen gleich + welcher Weise und welchen Teils zu verhindern, die dazu fuehren, dass + dieser Teil mit einer aktualisierten Version dieses Teiles, wie sie vom + Aktuellen Betreuer nach Regel 4 verteilt wird, identisch wird. Die + vorstehenden Bedingungen sind daher auf diesen Fall nicht anzuwenden. + 9. Verteilungen des Werkes und jedes Abgeleiteten Werkes in einem alternativen + Format, aus dem das Werk oder das abgeleitete Werk (im Ganzen oder in + Teilen) dann erzeugt wird, indem irgend ein Prozess auf das Format + angewendet wird, schwaecht keinen Abschnitt dieser Lizenz ab und hebt + keinen Abschnitt dieser Lizenz auf, da sie das Ergebnis der Anwendung + dieses Prozesses betreffen. +10. + 1. Ein Abgeleitetes Werk darf unter einer anderen Lizenz verteilt werden, + solange sichergestellt ist, dass diese Lizenz selbst die Bedingungen + aus Regel 6 in Bezug auf das Werk beachtet, obgleich sie nicht die + restlichen Bedingungen dieser Lizenz zu beachten hat. + 2. Wenn ein Abgeleitetes Werk unter einer anderen Lizenz verteilt wird, + muss dieses Abgeleitete Werk genuegend Dokumentation als Teil von sich + selbst bieten, damit jeder Empfaenger dieses Abgeleiteten Werkes die + Bedingungen von vorstehender Regel 6, betreffend Aenderungen des Werks, + beachten kann. +11. Diese Lizenz trifft keine Einschraenkungen fuer Werke, die in keiner + Beziehung zu dem Werk stehen, noch trifft diese Lizenz irgendwelche + Einschraenkungen betreffens das Zusammenpacken solcher Werke mit dem Werk + auf irgendeine Art. +12. Nichts in dieser Lizenz ist dazu gedacht oder darf dazu verwendet werden + vollstaendige Einhaltung geltenden Rechts durch alle Beteiligten zu + verhindern. + + +KEINE GEWAEHRLEISTUNG + +Es besteht keinerlei Gewaehrleistung fuer das Werk, soweit dies gesetzlich +zulaessig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestaetigt, stellen die +Rechte-Inhaber das Werk so zur Verfuegung, `wie es ist', ohne irgendeine +Gewaehrleistung, weder ausdruecklich noch implizit, einschliesslich, aber +nicht begrenzt auf, Marktreife oder Tauglichkeit fuer einen bestimmten +Zweck. Das volle Risiko bezueglich Qualitaet und Leistungsfaehigkeit des +Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft +herausstellen, liegen die Kosten fuer notwendigen Service, Reparatur oder +Korrektur bei Ihnen. + +In keinem Fall, ausser wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich +zugesichert, ist irgendein Rechte-Inhaber oder ein in einem Teil des Werkes +namentlich genannter Autor oder irgendein anderer, der das Programm wie oben +erlaubt modifiziert und/oder verbreitet hat, Ihnen gegenueber fuer +irgendwelche Schaeden haftbar, einschliesslich jeglicher allgemeiner oder +spezieller Schaeden, Schaeden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder +Folgeschaeden, die aus der Benutzung des Werkes oder der Unbenutzbarkeit des +Werkes folgen (einschliesslich, aber nicht beschraenkt auf, Datenverluste, +fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen +getragen werden muessen, oder dem Unvermoegen des Werkes, mit irgendeinem +anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Rechte-Inhaber oder +genannter Autor oder genannter Dritter ueber die Moeglichkeit solcher Schaeden +unterrichtet worden war. + + +BETREUUNG DES WERKES + +Das Werk hat den Status `author-maintained' (vom Autor betreut) wenn der +Rechte-Inhaber ausdruecklich und deutlich in der Naehe des grundlegenden +Rechtehinweises im Werk feststellt, dass das Werk nur vom Rechte-Inhaber +betreut werden kann oder einfach, dass es `author-maintained' (vom Autor +betreut) ist. + +Das Werk hat den Status `maintained' (betreut), wenn ein Aktueller Betreuer +existiert, der im Werk angezeigt hat, dass er bereit ist, Fehlermeldungen das +Werk betreffend zu erhalten (beispielsweise, indem er eine gueltige +E-Mail-Adresse bekannt gibt). Es ist nicht erforderlich, dass der Aktuelle +Betreuer diese Fehlermeldungen bestaetigt oder auf sie reagiert. + +Das Werk wechselt vom Status `maintained' (betreut) in den Status +`unmaintained' (nicht betreut), wenn kein Aktueller Betreuer vorhanden ist +oder die Person, die als Aktueller Betreuer des Werks festgelegt ist, fuer +einen Zeitraum von sechs Monaten nicht auf dem bekannten Kommunikationsweg +erreichbar ist, und keine anderen Anzeichen einer aktiven Betreuung zu +erkennen sind. + +Wenn das Werk den Status `unmaintained' hat, koennen Sie durch die folgenden +Schritte zum Aktuelle Betreuer des Werkes werden: + + 1. Unternehmen Sie vertretbare Anstrengungen, um den Aktuellen Betreuer (und + den Rechte-Inhaber, falls dies zwei verschiedene Personen sind) durch + Nutzung des Internets und anderer Methoden ausfindig zu machen. + 2. Wenn diese Suche erfolgreich ist, dann erkundigen Sie sich, ob das Werk + noch immer betreut wird. + 1. Wenn es betreut wird, fragen Sie den Aktuellen Betreuer nach einer + Aktualisierung der Kommunikationsdaten innerhalb eines Monats. + 2. Wenn die Suche erfolglos ist oder vom Aktuellen Betreuer nichts + unternommen wird, um die aktive Betreuung fortzusetzen oder + wiederaufzunehmen, dann zeigen Sie in der zur Sache gehoerenden + Nutzergemeinschaft Ihren Willen zur Uebernahme der Betreuung an. (Wenn + das Werk ein LaTeX-Werk ist, kann dies beispielsweise durch eine + Mitteilung in comp.text.tex oder de.comp.text.tex erfolgen). + 3. + 1. Wenn der Aktuelle Betreuer erreichbar ist und der Uebergabe der + Betreuung an Sie zustimmt, dann hat dies sofortige Wirkung nach + Bekanntgabe. + 2. Wenn der Aktuelle Betreuer nicht erreichbar ist und der Rechte-Inhaber + einer Uebergabe der Betreuung an Sie zustimmt, dann hat sofortige + Wirkung nach Bekanntgabe. + 4. Wenn Sie eine Willens-Bekanntgabe wie oben in 2b beschrieben durchfuehren + und nach drei Monaten Ihr Wunsch weder vom Aktuellen Betreuer noch vom + Rechte-Inhaber noch von anderen Personen zurueckgewiesen wurde, dann + koennen Sie Verfuegungen fuer das Werk treffen, damit sie als (neuer) + Aktueller Betreuer bezeichnet werden. + 5. Wenn der zuvor unerreichbare Aktuelle Betreuer innerhalb weiterer drei + Monate nach einer erfolgten Aenderung gemaess den Bedingungen von 3b oder 4 + erreichbar wird, dann muss dieser Aktuelle Betreuer auf seinen Wunsch + wieder der Aktuelle Betreuer werden, wenn er innerhalb eines Monats seine + Kommunikationsdaten aktualisiert. + +Ein Wechsel des Aktuellen Betreuers allein aendert nichts an der Tatsache, dass +das Werk unter der LPPL verteilt wird. + +Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks werden, sollten Sie unverzueglich das +Werk mit einer deutlichen und unmissverstaendlichen Feststellung ueber Ihren +Status als Aktueller Betreuer versehen. Sie sollten ebenfalls Ihren neuen +Status derselben Nutzergemeinschaft bekannt geben wie in oben in 2b. + + +OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WERDEN SOLLTE + +Dieser Abschnitt enthaelt wichtige Informationen, Beispiele und Empfehlungen +fuer Autoren, die erwaegen Ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen. Die +Autoren sind in diesem Abschnitt mit `Sie' bezeichnet. + + +Wahl dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz + +Wenn Sie fuer irgend einen Teil Ihres Werkes Bedingungen fuer die Verteilung +benoetigen oder wollen, die bedeutsam von dieser Lizenz abweichen, dann sollten +Sie sich an keiner Stelle Ihres Werkes auf diese Lizenz beziehen, sondern +stattdessen Ihr Werk unter einer anderen Lizenz verteilen. Sie koennen dann den +Text dieser Lizenz als Modell fuer Ihre eigene Lizenz verwenden, aber Ihre +Lizenz sollte sich nicht auf diese Lizenz beziehen, anderenfalls entsteht der +Eindruck, dass Ihr Werk unter der LPPL verteilt wird. + +Das Dokument `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung erklaert die +Motivation hinter den Bedingungen dieser Lizenz. Es erklaert beispielsweise, +warum die Verteilung von LaTeX unter der GNU General Public License (GPL) als +unpassend betrachtet wurde. Selbst wenn Ihr Werk nicht mit LaTeX zu tun hat, +kann die Diskussion in `modguide.tex' immer noch relevant sein und Autoren, die +beabsichtigen ihr Werk unter irgendeiner Lizenz zu verteilen wird empfohlen es +zu lesen. + + +Eine Empfehlung fuer Aenderungen ohne Verteilung + +Es ist klug niemals einen Teil des Werkes zu veraendern, auch nicht fuer die +eigene persoenliche Verwendung, ohne alle obigen Regeln fuer die Verteilung +des veraenderten Teils einzuhalten. Auch wenn Sie beabsichtigen, diesen +veraenderten Teil niemals zu verteilen, geschieht dies des oefteren +versehentlich – Sie koennten vergessen, dass Sie diesen Teil veraendert haben; +oder es koennte Ihnen nicht bewusst sein, wenn Sie anderen den Zugang zu der +veraenderten Version erlauben, dass Sie sie damit verteilen und Sie so gegen +die Bedingungen dieser Lizenz in einer Weise verstossen, die rechtliche +Implikationen haben und, schlimmer, Probleme in der Nutzergemeinschaft +verursachen kann. Es ist daher ueblicherweise in Ihrem eigenen Interesse, Ihre +eigene Kopie des Werkes identisch mit der oeffentlichen Version zu +halten. Viele Werke unterstuetzen Wege, um das Verhalten des Werkes ohne +Aenderung eines lizensierten Teils zu veraendern. + + +Wie diese Lizenz zu nutzen ist + +Um diese Lizenz zu nutzen, fuegen Sie in jeden Teil Ihres Werkes einen +expliziten Rechtehinweis sowohl mit Ihrem Namen als auch dem Jahr, in dem das +Werk geschrieben und/oder wesentlich geaendert wurde, ein. Fuegen Sie +ebenfalls eine Festlegung ein, dass die Verteilung und/oder Veraenderung +dieses Teils nach durch die Bedingungen dieser Lizenz geregelt ist. + +Hier ist ein Beispiel fuer solch einen Hinweis und eine Festlegung: + + %% pig.dtx + %% Copyright 2005 M. Y. Name + % + % This work may be distributed and/or modified under the + % conditions of the LaTeX Project Public License, either version 1.3 + % of this license or (at your option) any later version. + % The latest version of this license is in + % http://www.latex-project.org/lppl.txt + % and version 1.3 or later is part of all distributions of LaTeX + % version 2005/12/01 or later. + % + % This work has the LPPL maintenance status "maintained". + % + % The Current Maintainer of this work is M. Y. Name. + % + % This work consists of the files pig.dtx and pig.ins + % and the derived file pig.sty. + +auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis und die Festlegung jedoch unbedingt +zumindest auch in englischer Sprache aufnehmen): + + %% pig.dtx + %% Copyright 2005 M. Y. Name + % + % Dieses Werk darf nach den Bedingungen der LaTeX Project Public Lizenz, + % entweder Version 1.3 oder (nach Ihrer Wahl) jede spaetere Version, + % verteilt und/oder veraendert werden. + % Die neuste Version dieser Lizenz ist + % http://www.latex-project.org/lppl.txt + % und Version 1.3 oder neuer ist Teil aller Verteilungen von LaTeX + % Version 2005/12/01 oder spaeter. + % + % Dieses Werk hat den LPPL-Betreuungs-Status "maintained" (betreut). + % + % Der Aktuelle Betreuer dieses Werkes ist M. Y. Name. + % + % Dieses Werk besteht aus den Dateien pig.dtx und pig.ins und der + % abgeleiteten Datei pig.sty. + +Mit solchem Hinweis und Festlegung in einer Datei, sind die Bedingungen dieses +Lizenz-Dokuments anzuwenden, wobei das `Werk' sich auf die drei Dateien +`pig.dtx', `pig,ins' und `pig.sty' bezieht (das letzte wird aus `pig.dtx' +unter Verwendung von `pig.ins' erzeugt), der `Standard-Interpreter' bezieht +sich auf jegliches `LaTeX-Format' und beide `Rechte-Inhaber' und `Aktueller +Betreuer' beziehen sich auf die Person `M. Y. Name'. + +Wenn Sie nicht wollen, dass der Betreuer-Abschnitt der LPPL auf Ihr Werk +anzuwenden ist, aendern Sie oben "maintained" in "author-maintained". Wir +empfehlen die Verwendung von "maintained", da der Betreuungs-Abschnitt +hinzugefuegt wurde um sicherzustellen, dass Ihr Werk fuer die +Nutzergemeinschaft nuetzlich bleibt, selbst wenn Sie es nicht mehr selbst +betreuen und aktualisieren koennen. + + +Abgeleitete Werke, die keinen Ersatz darstellen + +Diverse Bedingungen der LPPL treffen Festlegungen, um die Benutzbarkeit und +Stabilitaet fuer die Nutzergemeinschaft sicher zu stellen. Daher befassen sie +sich mit dem Fall, dass ein abgeleitetes Werk (kompatibel oder auch nicht +kompatibel) dazu gedacht ist, als Ersatz des Originalwerks verwendet zu +werden. Falls das nicht der Fall ist (beispielsweise, wenn nur einige wenige +Zeilen Quelltext in einem komplett anderen Zusammenhang wiederverwendet +werden), dann finden die Bedingungen 6b und 6d keine Anwendung. + + +Wichtige Empfehlungen + +Festlegen was das Werk ausmacht + +Die LPPL erfordert, dass die Verteilung des Werkes alle Dateien des Werkes +beinhaltet. Es ist daher wichtig, dass Sie fuer den Lizenznehmer eine +Moeglichkeit schaffen, festzustellen welche Dateien das Werk ausmachen. Dies +kann beispielsweise erreicht werden, indem alle Dateien des Werks in der Naehe +des Rechte-Hinweises in jeder Datei aufgefuehrt werde oder durch eine Zeile +wie: + + % This work consists of all files listed in manifest.txt. + +auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis jedoch unbedingt zumindest auch in +englischer Sprache aufnehmen): + + % Dieses Werk besteht aus allen in manifest.txt aufgefuehrten Dateien + +an dieser Stelle. Bei Fehlen einer unzweideutigen Liste kann es fuer den +Lizenznehmer unmoeglich sein herauszufinden woraus nach Ihrer Auffassung das +Werk besteht, in diesem Fall waere der Lizenznehmer berechtigt sinnvolle +Annahmen zu treffen, aus welchen Dateien das Werk besteht. + +------------------------------------------------------------------------------- +Letzte Aenderung, 16. Januar 2006 +Letzte Aenderung der Uebersetzung, 13. Februar 2006 |