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path: root/Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt
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Diffstat (limited to 'Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt')
-rw-r--r--Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt469
1 files changed, 469 insertions, 0 deletions
diff --git a/Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt b/Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt
new file mode 100644
index 00000000000..02c346f9ea1
--- /dev/null
+++ b/Master/texmf-dist/doc/latex/koma-script/lppl-de.txt
@@ -0,0 +1,469 @@
+Diese Uebersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstaendnis der LaTeX
+Project Public License (LPPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um
+eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Uebersetzung.
+
+Das LaTeX3 Project ist nicht der Herausgeber dieser Uebersetzung, und sie hat
+diese Uebersetzung auch nicht als rechtskraeftigen Ersatz fuer die
+Original-LPPL anerkannt. Da die Uebersetzung nicht sorgfaeltig von Anwaelten
+ueberprueft wurde, koennen die Uebersetzer nicht garantieren, dass die
+Uebersetzung die rechtlichen Aussagen der LPPL exakt wiedergibt. Wenn Sie
+sichergehen wollen, dass von Ihnen geplante Aktivitaeten im Sinne der LPPL
+gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige
+Originalversion.
+
+Das LaTeX3 Project moechte Sie darum bitten, diese Uebersetzung nicht als
+offizielle Lizenzbedingungen fuer von Ihnen geschriebene Programme zu
+verwenden. Bitte benutzen Sie hierfuer stattdessen die von dem LaTeX3 Project
+herausgegebene englischsprachige Originalversion.
+
+This is a translation of the LaTeX Project Public License (LPPL) into German.
+This translation is distributed in the hope that it will facilitate
+understanding, but it is not an official or legally approved translation.
+
+The LaTeX3 Project is not the publisher of this translation and has not
+approved it as a legal substitute for the authentic LaTeX Project Public
+License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and
+therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal
+meaning of the LaTeX Project Public License. If you wish to be sure whether
+your planned activities are permitted by the LaTeX Project Public License,
+please refer to the authentic English version.
+
+The LaTeX3 Project strongly urges you not to use this translation as the
+official distribution terms for your programs; instead, please use the
+authentic English version published by the LaTeX3 Project.
+
+-------------------------------------------------------------------------------
+
+Inhalt
+
+ • VORWORT
+ • DEFINITIONEN
+ • BEDINGUNGEN FUeR DIE VERTEILUNG UND VERAeNDERUNG
+ • KEINE GEWAeHRLEISTUNG
+ • BETREUUNG DES WERKES
+ • OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD
+
+Deutsche Uebersetzung der LPPL Version 1.3b 2006-01-07
+
+Copyright 2002-05 LaTeX3 Project
+
+Jeder hat das Recht, die Lizenzurkunde und diese Uebersetzung zu
+vervielfaeltigen und unveraenderte Kopien zu verbreiten; Aenderungen sind
+jedoch nicht gestattet.
+
+Diese Uebersetzung ist kein rechtskraeftiger Ersatz fuer die englischsprachige
+Originalversion!
+
+
+VORWORT
+
+Die LaTeX Project Public License (LPPL) ist die Grundlizenz unter der der
+LaTeX Kern und die Standard LaTeX Pakete verteilt werden.
+
+Sie koennen diese Lizenz fuer jedes Werk verwenden, dessen Rechte-Inhaber Sie
+sind und das sie verteilen wollen. Diese Lizenz mag besonders nuetzlich sein,
+wenn Ihr Werk einen Bezug zu TeX hat (wie ein LaTeX Paket), aber Sie koennen
+sie mit kleinen Aenderungen sogar verwenden, wenn Ihr Werk keinen Bezug zu TeX
+hat.
+
+Der Abschnitt `OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD', unten,
+liefert Informationen, Beispiele und Empfehlungen fuer Autoren die erwaegen
+ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen.
+
+Diese Lizenz legt Bedingungen fest, unter denen ein Werk verteilt und
+veraendert werden darf, ebenso wie Bedingungen unter denen eine veraenderte
+Version des Werks verteilt werden darf.
+
+Wir, das LaTeX3 Project, glauben, dass die unten genannten Bedingungen Ihnen
+die Freiheit bieten eine veraenderte Version Ihres Werks zu erstellen und zu
+verteilen, die jede gewuenschte technische Spezifikation erfuellt, waehrend
+die Verfuegbarkeit, Unversehrtheit und Zuverlaessigkeit dieses Werks bewahrt
+wird. Wenn Ihnen nicht klar ist, wie Sie ihr Ziel unter Einhaltung dieser
+Bedingungen erreichen koennen, koennen Sie dazu in den Dokumenten
+`cfgguide.tex' und `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung Vorschlaege
+nachlesen.
+
+
+DEFINITIONEN
+
+In diesem Lizenzdokument werden folgende Begriffe verwendet:
+
+`Werk'
+ Jegliches Werk, das unter dieser Lizenz verteilt wird.
+`Abgeleitetes Werk'
+ Jegliches Werk das nach geltendem Recht von dem Werk abgeleitet wurde.
+`Veraenderung'
+ Jeglicher Prozess, der nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk schafft,
+ – beispielsweise die Erstellung einer Datei, die eine mit dem Werk
+ verbundene Datei oder einen nennenswerten Teil einer solchen Datei
+ enthaelt, sei es unveraendert oder mit Veraenderungen und/oder
+ Uebersetzungen in eine andere Sprache. Das Ausfuehren eines Prozesses, der
+ nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk erzeugt.
+`Verteilung'
+ Kopien des Werkes im Ganzen oder in Teilen von einer Person fuer eine
+ andere verfuegbar machen. Verteilung schliesst die Bereitstellung
+ irgendeines elektronischen Teils des Werks ueber
+ Datei-Austausch-Protokolle wie FTP oder HTTP oder verteilte Dateisysteme
+ wie Suns Netzwerk-Datei-System (NFS) ein (ist jedoch nicht darauf
+ beschraenkt).
+`Kompiliertes Werk'
+ Eine Version des Werks die in eine Form ueberfuehrt wurde, in der es auf
+ einem Computer-System direkt verwendbar ist. Dieser Prozess der
+ Ueberfuehrung kann die Verwendung von Installations-Einrichtungen, die vom
+ Werk zur Verfuegung gestellt werden, Umwandlungen des Werks, das Kopieren
+ von Teilen des Werks und andere Aktivitaeten einschliessen. Beachten Sie,
+ dass Veraenderungen irgendeiner Installations-Einrichtung, die vom Werk zur
+ Verfuegung gestellt wird, Veraenderung des Werks selbst nach sich zieht.
+`Aktueller Betreuer'
+ Eine Person oder Personen, die im Werk als solche benannt ist oder benannt
+ sind. Wenn keine solche explizite Benennung vorhanden ist, so ist es der
+ Rechte-Inhaber nach geltendem Recht.
+`Standard-Interpreter'
+ Ein Programm oder Prozess, der normalerweise fuer die Ausfuehrung oder
+ Interpretierung eines Teils oder des ganzen Werks benoetigt wird.
+
+ Ein Standard-Interpreter kann von externen Teilen abhaengen, aber diese
+ sind nicht als Teil des Standard-Interpreters zu betrachten, solange jeder
+ externe Teil sich selbst bei interaktiver Nutzung deutlich identifiziert.
+ Solange bei der Anwendung der Lizenz auf das Werk nicht explizit anderes
+ erklaert ist, ist der einzige anwendbare Standard-Interpreter ein
+ `LaTeX-Format', bzw. im Falle von Dateien die zum `LaTeX-Format' selbst
+ gehoeren, ein Progamm welches die `TeX-Sprache' implementiert.
+
+
+BEDINGUNGEN FUER DIE VERTEILUNG UND VERAENDERUNG
+
+ 1. Andere Aktivitaeten als die Verteilung und/oder Veraenderung des Werks sind
+ nicht von dieser Lizenz betroffen; sie liegen ausserhalb ihres
+ Anwendungsbereiches. Insbesondere ist die Taetigkeit des Ausfuehrens des
+ Werks nicht beschraenkt und es sind keine Bedingungen geknuepft,
+ irgendwelche Hilfe fuer das Werk anzubieten.
+ 2. Sie duerfen eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werkes, so wie Sie
+ es erhalten haben, verteilen. Verteilungen von Teilen des Werkes werden als
+ Veraenderungen des Werkes betrachtet, und es kann kein Recht zur Verteilung
+ eines solchen Abgeleiteten Werkes aus dieser Regel abgeleitet werden.
+ 3. Sie duerfen ein Kompiliertes Werk, das aus einer vollstaendigen,
+ unveraenderten Kopie des Werkes erzeugt wurde, nach vorstehender Regel 2
+ verteilen, solange das Kompilierte Werk in einer Art und Weise verteilt
+ wird, dass die Empfaenger das Abgeleitete Werk in genau der Weise
+ installieren koennen, in der sie es installieren wuerden, wenn sie selbst
+ das Abgeleitete Werk direkt aus dem Werk erzeugt haetten.
+ 4. Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks sind, koennen Sie, ohne
+ Beschraenkung das Werk veraendern und so ein Abgeleitetes Werk
+ schaffen. Sie duerften ebenso das Abgeleitete Werk ohne Einschraenkungen
+ verteilen, einschliesslich Kompilierter Werke, die aus Abgeleiteten Werken
+ geschaffen wurden. Abgeleitete Werke, die in dieser Weise vom Akuellen
+ Betreuer verteilt werden, sind als aktualisierte Versionen des Werks zu
+ verstehen.
+ 5. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie Ihre
+ Kopie des Werkes veraendern und so ein Abgeleitetes Werk auf Grundlage des
+ Werkes schaffen, das Abgeleitete Werk kompilieren und so ein Kompiliertes
+ Werk auf Grundlage des Abgeleiteten Werkes schaffen.
+ 6. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein
+ Abgeleitetes Werk verteilen, solange die folgenden Bedingungen fuer jeden
+ Teil des Werkes eingehalten werden, solange nicht fuer diesen Teil im
+ Rechte-Hinweis deutlich gemacht ist, dass dieser Teil von diesen
+ Bedingungen ausgenommen ist. Nur der Aktuelle Betreuer ist befugt solch
+ eine Ausnahmeregelung fuer einen Teil des Werkes zu erlassen.
+ 1. Wenn Teile des Abgeleiteten Werkes bei Nutzung mit dem
+ Standard-Interpreter eine direkte Ersetzung von Teilen des Werkes sein
+ koennen, dann muss der Ersetzungs-Teil aus dem Abgeleiteten Werk, wann
+ immer dieser Teil des Werks sich selbst gegenueber dem Anwender bei der
+ interaktiven Verwendung mit dem Standard-Interpreter identifiziert,
+ sich gegenueber dem Anwender klar und unmissverstaendlich selbst als
+ eine veraenderte Version dieses Teils identifizieren.
+ 2. Jeder Teil des Abgeleiteten Werks enthaelt einen deutliche Hinweis auf
+ die genaue Natur der Aenderungen an diesem Teil oder einen deutlichen
+ Verweis auf eine andere Datei, die als Teil des Abgeleiteten Werks
+ verteilt wird und eine vollstaendige und genaue Liste der Aenderungen
+ enthaelt.
+ 3. Das Abgeleitete Werk enthaelt keine Aussagen aus denen man schliessen
+ kann, dass irgendeine Person, einschliesslich (aber nicht beschraenkt
+ auf den) des Autors der Original-Version des Werkes, irgendwelche
+ Unterstuetzung, einschliesslich (aber nicht beschraenkt auf) Meldung
+ und Behandlung von Fehlern, gegenueber den Empfaengern des Abgeleiteten
+ Werkes leistet, solange diese Personen nicht ausdruecklich erklaert
+ haben, dass sie solch eine Unterstuetzung fuer das Abgeleitete Werk
+ leisten werden.
+ 4. Sie verteilen zusammen mit dem Abgeleiteten Werk mindestens eines der
+ folgenden:
+ 1. Eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werks; wenn Ihre
+ Verteilung eines veraenderten Teils darin besteht, Zugang zum
+ Kopieren eines veraenderten Teils von einem bestimmten Ort
+ anzubieten, dann wird diese Bedingung erfuellt, wenn Sie
+ gleichwertigen Zugang zu einer Kopie des Werkes am gleichen oder
+ einem vergleichbaren Ort anbieten, selbst wenn Dritte so nicht
+ gezwungen sind, das Werk zusammen mit dem veraenderten Teil zu
+ kopieren.
+ 2. Informationen, die ausreichen, eine vollstaendige, unveraenderte
+ Kopie des Werks zu erhalten.
+ 7. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein
+ Kompiliertes Werk, das aus einem Abgeleiteten Werk erzeugt wurde,
+ verteilen, solange das Abgeleitete Werk an alle Empfaenger des Kompilierten
+ Werkes verteilt wird und solange die Bedingungen aus vorstehender Regel 6
+ mit Blick auf das Abgeleitete Werk erfuellt sind.
+ 8. Die vorstehenden Bedingungen sind nicht dazu gedacht, Veraenderungen gleich
+ welcher Weise und welchen Teils zu verhindern, die dazu fuehren, dass
+ dieser Teil mit einer aktualisierten Version dieses Teiles, wie sie vom
+ Aktuellen Betreuer nach Regel 4 verteilt wird, identisch wird. Die
+ vorstehenden Bedingungen sind daher auf diesen Fall nicht anzuwenden.
+ 9. Verteilungen des Werkes und jedes Abgeleiteten Werkes in einem alternativen
+ Format, aus dem das Werk oder das abgeleitete Werk (im Ganzen oder in
+ Teilen) dann erzeugt wird, indem irgend ein Prozess auf das Format
+ angewendet wird, schwaecht keinen Abschnitt dieser Lizenz ab und hebt
+ keinen Abschnitt dieser Lizenz auf, da sie das Ergebnis der Anwendung
+ dieses Prozesses betreffen.
+10.
+ 1. Ein Abgeleitetes Werk darf unter einer anderen Lizenz verteilt werden,
+ solange sichergestellt ist, dass diese Lizenz selbst die Bedingungen
+ aus Regel 6 in Bezug auf das Werk beachtet, obgleich sie nicht die
+ restlichen Bedingungen dieser Lizenz zu beachten hat.
+ 2. Wenn ein Abgeleitetes Werk unter einer anderen Lizenz verteilt wird,
+ muss dieses Abgeleitete Werk genuegend Dokumentation als Teil von sich
+ selbst bieten, damit jeder Empfaenger dieses Abgeleiteten Werkes die
+ Bedingungen von vorstehender Regel 6, betreffend Aenderungen des Werks,
+ beachten kann.
+11. Diese Lizenz trifft keine Einschraenkungen fuer Werke, die in keiner
+ Beziehung zu dem Werk stehen, noch trifft diese Lizenz irgendwelche
+ Einschraenkungen betreffens das Zusammenpacken solcher Werke mit dem Werk
+ auf irgendeine Art.
+12. Nichts in dieser Lizenz ist dazu gedacht oder darf dazu verwendet werden
+ vollstaendige Einhaltung geltenden Rechts durch alle Beteiligten zu
+ verhindern.
+
+
+KEINE GEWAEHRLEISTUNG
+
+Es besteht keinerlei Gewaehrleistung fuer das Werk, soweit dies gesetzlich
+zulaessig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestaetigt, stellen die
+Rechte-Inhaber das Werk so zur Verfuegung, `wie es ist', ohne irgendeine
+Gewaehrleistung, weder ausdruecklich noch implizit, einschliesslich, aber
+nicht begrenzt auf, Marktreife oder Tauglichkeit fuer einen bestimmten
+Zweck. Das volle Risiko bezueglich Qualitaet und Leistungsfaehigkeit des
+Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
+herausstellen, liegen die Kosten fuer notwendigen Service, Reparatur oder
+Korrektur bei Ihnen.
+
+In keinem Fall, ausser wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
+zugesichert, ist irgendein Rechte-Inhaber oder ein in einem Teil des Werkes
+namentlich genannter Autor oder irgendein anderer, der das Programm wie oben
+erlaubt modifiziert und/oder verbreitet hat, Ihnen gegenueber fuer
+irgendwelche Schaeden haftbar, einschliesslich jeglicher allgemeiner oder
+spezieller Schaeden, Schaeden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder
+Folgeschaeden, die aus der Benutzung des Werkes oder der Unbenutzbarkeit des
+Werkes folgen (einschliesslich, aber nicht beschraenkt auf, Datenverluste,
+fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen
+getragen werden muessen, oder dem Unvermoegen des Werkes, mit irgendeinem
+anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Rechte-Inhaber oder
+genannter Autor oder genannter Dritter ueber die Moeglichkeit solcher Schaeden
+unterrichtet worden war.
+
+
+BETREUUNG DES WERKES
+
+Das Werk hat den Status `author-maintained' (vom Autor betreut) wenn der
+Rechte-Inhaber ausdruecklich und deutlich in der Naehe des grundlegenden
+Rechtehinweises im Werk feststellt, dass das Werk nur vom Rechte-Inhaber
+betreut werden kann oder einfach, dass es `author-maintained' (vom Autor
+betreut) ist.
+
+Das Werk hat den Status `maintained' (betreut), wenn ein Aktueller Betreuer
+existiert, der im Werk angezeigt hat, dass er bereit ist, Fehlermeldungen das
+Werk betreffend zu erhalten (beispielsweise, indem er eine gueltige
+E-Mail-Adresse bekannt gibt). Es ist nicht erforderlich, dass der Aktuelle
+Betreuer diese Fehlermeldungen bestaetigt oder auf sie reagiert.
+
+Das Werk wechselt vom Status `maintained' (betreut) in den Status
+`unmaintained' (nicht betreut), wenn kein Aktueller Betreuer vorhanden ist
+oder die Person, die als Aktueller Betreuer des Werks festgelegt ist, fuer
+einen Zeitraum von sechs Monaten nicht auf dem bekannten Kommunikationsweg
+erreichbar ist, und keine anderen Anzeichen einer aktiven Betreuung zu
+erkennen sind.
+
+Wenn das Werk den Status `unmaintained' hat, koennen Sie durch die folgenden
+Schritte zum Aktuelle Betreuer des Werkes werden:
+
+ 1. Unternehmen Sie vertretbare Anstrengungen, um den Aktuellen Betreuer (und
+ den Rechte-Inhaber, falls dies zwei verschiedene Personen sind) durch
+ Nutzung des Internets und anderer Methoden ausfindig zu machen.
+ 2. Wenn diese Suche erfolgreich ist, dann erkundigen Sie sich, ob das Werk
+ noch immer betreut wird.
+ 1. Wenn es betreut wird, fragen Sie den Aktuellen Betreuer nach einer
+ Aktualisierung der Kommunikationsdaten innerhalb eines Monats.
+ 2. Wenn die Suche erfolglos ist oder vom Aktuellen Betreuer nichts
+ unternommen wird, um die aktive Betreuung fortzusetzen oder
+ wiederaufzunehmen, dann zeigen Sie in der zur Sache gehoerenden
+ Nutzergemeinschaft Ihren Willen zur Uebernahme der Betreuung an. (Wenn
+ das Werk ein LaTeX-Werk ist, kann dies beispielsweise durch eine
+ Mitteilung in comp.text.tex oder de.comp.text.tex erfolgen).
+ 3.
+ 1. Wenn der Aktuelle Betreuer erreichbar ist und der Uebergabe der
+ Betreuung an Sie zustimmt, dann hat dies sofortige Wirkung nach
+ Bekanntgabe.
+ 2. Wenn der Aktuelle Betreuer nicht erreichbar ist und der Rechte-Inhaber
+ einer Uebergabe der Betreuung an Sie zustimmt, dann hat sofortige
+ Wirkung nach Bekanntgabe.
+ 4. Wenn Sie eine Willens-Bekanntgabe wie oben in 2b beschrieben durchfuehren
+ und nach drei Monaten Ihr Wunsch weder vom Aktuellen Betreuer noch vom
+ Rechte-Inhaber noch von anderen Personen zurueckgewiesen wurde, dann
+ koennen Sie Verfuegungen fuer das Werk treffen, damit sie als (neuer)
+ Aktueller Betreuer bezeichnet werden.
+ 5. Wenn der zuvor unerreichbare Aktuelle Betreuer innerhalb weiterer drei
+ Monate nach einer erfolgten Aenderung gemaess den Bedingungen von 3b oder 4
+ erreichbar wird, dann muss dieser Aktuelle Betreuer auf seinen Wunsch
+ wieder der Aktuelle Betreuer werden, wenn er innerhalb eines Monats seine
+ Kommunikationsdaten aktualisiert.
+
+Ein Wechsel des Aktuellen Betreuers allein aendert nichts an der Tatsache, dass
+das Werk unter der LPPL verteilt wird.
+
+Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks werden, sollten Sie unverzueglich das
+Werk mit einer deutlichen und unmissverstaendlichen Feststellung ueber Ihren
+Status als Aktueller Betreuer versehen. Sie sollten ebenfalls Ihren neuen
+Status derselben Nutzergemeinschaft bekannt geben wie in oben in 2b.
+
+
+OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WERDEN SOLLTE
+
+Dieser Abschnitt enthaelt wichtige Informationen, Beispiele und Empfehlungen
+fuer Autoren, die erwaegen Ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen. Die
+Autoren sind in diesem Abschnitt mit `Sie' bezeichnet.
+
+
+Wahl dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz
+
+Wenn Sie fuer irgend einen Teil Ihres Werkes Bedingungen fuer die Verteilung
+benoetigen oder wollen, die bedeutsam von dieser Lizenz abweichen, dann sollten
+Sie sich an keiner Stelle Ihres Werkes auf diese Lizenz beziehen, sondern
+stattdessen Ihr Werk unter einer anderen Lizenz verteilen. Sie koennen dann den
+Text dieser Lizenz als Modell fuer Ihre eigene Lizenz verwenden, aber Ihre
+Lizenz sollte sich nicht auf diese Lizenz beziehen, anderenfalls entsteht der
+Eindruck, dass Ihr Werk unter der LPPL verteilt wird.
+
+Das Dokument `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung erklaert die
+Motivation hinter den Bedingungen dieser Lizenz. Es erklaert beispielsweise,
+warum die Verteilung von LaTeX unter der GNU General Public License (GPL) als
+unpassend betrachtet wurde. Selbst wenn Ihr Werk nicht mit LaTeX zu tun hat,
+kann die Diskussion in `modguide.tex' immer noch relevant sein und Autoren, die
+beabsichtigen ihr Werk unter irgendeiner Lizenz zu verteilen wird empfohlen es
+zu lesen.
+
+
+Eine Empfehlung fuer Aenderungen ohne Verteilung
+
+Es ist klug niemals einen Teil des Werkes zu veraendern, auch nicht fuer die
+eigene persoenliche Verwendung, ohne alle obigen Regeln fuer die Verteilung
+des veraenderten Teils einzuhalten. Auch wenn Sie beabsichtigen, diesen
+veraenderten Teil niemals zu verteilen, geschieht dies des oefteren
+versehentlich – Sie koennten vergessen, dass Sie diesen Teil veraendert haben;
+oder es koennte Ihnen nicht bewusst sein, wenn Sie anderen den Zugang zu der
+veraenderten Version erlauben, dass Sie sie damit verteilen und Sie so gegen
+die Bedingungen dieser Lizenz in einer Weise verstossen, die rechtliche
+Implikationen haben und, schlimmer, Probleme in der Nutzergemeinschaft
+verursachen kann. Es ist daher ueblicherweise in Ihrem eigenen Interesse, Ihre
+eigene Kopie des Werkes identisch mit der oeffentlichen Version zu
+halten. Viele Werke unterstuetzen Wege, um das Verhalten des Werkes ohne
+Aenderung eines lizensierten Teils zu veraendern.
+
+
+Wie diese Lizenz zu nutzen ist
+
+Um diese Lizenz zu nutzen, fuegen Sie in jeden Teil Ihres Werkes einen
+expliziten Rechtehinweis sowohl mit Ihrem Namen als auch dem Jahr, in dem das
+Werk geschrieben und/oder wesentlich geaendert wurde, ein. Fuegen Sie
+ebenfalls eine Festlegung ein, dass die Verteilung und/oder Veraenderung
+dieses Teils nach durch die Bedingungen dieser Lizenz geregelt ist.
+
+Hier ist ein Beispiel fuer solch einen Hinweis und eine Festlegung:
+
+ %% pig.dtx
+ %% Copyright 2005 M. Y. Name
+ %
+ % This work may be distributed and/or modified under the
+ % conditions of the LaTeX Project Public License, either version 1.3
+ % of this license or (at your option) any later version.
+ % The latest version of this license is in
+ % http://www.latex-project.org/lppl.txt
+ % and version 1.3 or later is part of all distributions of LaTeX
+ % version 2005/12/01 or later.
+ %
+ % This work has the LPPL maintenance status "maintained".
+ %
+ % The Current Maintainer of this work is M. Y. Name.
+ %
+ % This work consists of the files pig.dtx and pig.ins
+ % and the derived file pig.sty.
+
+auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis und die Festlegung jedoch unbedingt
+zumindest auch in englischer Sprache aufnehmen):
+
+ %% pig.dtx
+ %% Copyright 2005 M. Y. Name
+ %
+ % Dieses Werk darf nach den Bedingungen der LaTeX Project Public Lizenz,
+ % entweder Version 1.3 oder (nach Ihrer Wahl) jede spaetere Version,
+ % verteilt und/oder veraendert werden.
+ % Die neuste Version dieser Lizenz ist
+ % http://www.latex-project.org/lppl.txt
+ % und Version 1.3 oder neuer ist Teil aller Verteilungen von LaTeX
+ % Version 2005/12/01 oder spaeter.
+ %
+ % Dieses Werk hat den LPPL-Betreuungs-Status "maintained" (betreut).
+ %
+ % Der Aktuelle Betreuer dieses Werkes ist M. Y. Name.
+ %
+ % Dieses Werk besteht aus den Dateien pig.dtx und pig.ins und der
+ % abgeleiteten Datei pig.sty.
+
+Mit solchem Hinweis und Festlegung in einer Datei, sind die Bedingungen dieses
+Lizenz-Dokuments anzuwenden, wobei das `Werk' sich auf die drei Dateien
+`pig.dtx', `pig,ins' und `pig.sty' bezieht (das letzte wird aus `pig.dtx'
+unter Verwendung von `pig.ins' erzeugt), der `Standard-Interpreter' bezieht
+sich auf jegliches `LaTeX-Format' und beide `Rechte-Inhaber' und `Aktueller
+Betreuer' beziehen sich auf die Person `M. Y. Name'.
+
+Wenn Sie nicht wollen, dass der Betreuer-Abschnitt der LPPL auf Ihr Werk
+anzuwenden ist, aendern Sie oben "maintained" in "author-maintained". Wir
+empfehlen die Verwendung von "maintained", da der Betreuungs-Abschnitt
+hinzugefuegt wurde um sicherzustellen, dass Ihr Werk fuer die
+Nutzergemeinschaft nuetzlich bleibt, selbst wenn Sie es nicht mehr selbst
+betreuen und aktualisieren koennen.
+
+
+Abgeleitete Werke, die keinen Ersatz darstellen
+
+Diverse Bedingungen der LPPL treffen Festlegungen, um die Benutzbarkeit und
+Stabilitaet fuer die Nutzergemeinschaft sicher zu stellen. Daher befassen sie
+sich mit dem Fall, dass ein abgeleitetes Werk (kompatibel oder auch nicht
+kompatibel) dazu gedacht ist, als Ersatz des Originalwerks verwendet zu
+werden. Falls das nicht der Fall ist (beispielsweise, wenn nur einige wenige
+Zeilen Quelltext in einem komplett anderen Zusammenhang wiederverwendet
+werden), dann finden die Bedingungen 6b und 6d keine Anwendung.
+
+
+Wichtige Empfehlungen
+
+Festlegen was das Werk ausmacht
+
+Die LPPL erfordert, dass die Verteilung des Werkes alle Dateien des Werkes
+beinhaltet. Es ist daher wichtig, dass Sie fuer den Lizenznehmer eine
+Moeglichkeit schaffen, festzustellen welche Dateien das Werk ausmachen. Dies
+kann beispielsweise erreicht werden, indem alle Dateien des Werks in der Naehe
+des Rechte-Hinweises in jeder Datei aufgefuehrt werde oder durch eine Zeile
+wie:
+
+ % This work consists of all files listed in manifest.txt.
+
+auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis jedoch unbedingt zumindest auch in
+englischer Sprache aufnehmen):
+
+ % Dieses Werk besteht aus allen in manifest.txt aufgefuehrten Dateien
+
+an dieser Stelle. Bei Fehlen einer unzweideutigen Liste kann es fuer den
+Lizenznehmer unmoeglich sein herauszufinden woraus nach Ihrer Auffassung das
+Werk besteht, in diesem Fall waere der Lizenznehmer berechtigt sinnvolle
+Annahmen zu treffen, aus welchen Dateien das Werk besteht.
+
+-------------------------------------------------------------------------------
+Letzte Aenderung, 16. Januar 2006
+Letzte Aenderung der Uebersetzung, 13. Februar 2006