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Deutsche Übersetzung der GNU General Public License

   
    Erstellt im Auftrag der [1]S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
    von Katja Lachmann Übersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
    überarbeitet von [2]Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de]
    (31. Oktober 1996)
    
   Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
   GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
   jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
   Übersetzung.
   
   Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
   Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als
   rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
   Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die
   Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen
   Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
   daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet
   sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
   
   Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese
   Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen
   geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür
   stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
   englischsprachige Originalversion.
   
   This is a translation of the GNU General Public License into German.
   This translation is distributed in the hope that it will facilitate
   understanding, but it is not an official or legally approved
   translation.
   
   The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
   and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
   General Public License. The translation has not been reviewed
   carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
   it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
   License. If you wish to be sure whether your planned activities are
   permitted by the GNU General Public License, please refer to the
   authentic English version.
   
   The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
   translation as the official distribution terms for your programs;
   instead, please use the authentic English version published by the
   Free Software Foundation.
     _________________________________________________________________
   
                         GNU General Public License
                                      
               Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
                                      
          Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
                   675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
                                      
   Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
   unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
   gestattet.
   
   Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
   englischsprachige Originalversion!
   
Vorwort

   Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
   die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
   Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
   allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
   soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
   Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
   herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
   ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
   Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
   Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
   der GNU Library General Public License, der allgemeinen öffentlichen
   GNU-Lizenz für Bibliotheken.
   )
   
   Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
   den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
   Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
   berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im
   Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
   Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile
   davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie
   wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
   
   Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
   jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
   aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
   Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn
   Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
   
   Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
   selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
   solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch sie
   den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen
   diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
   
   Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
   Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
   diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
   vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
   
   Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
   sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software
   keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
   modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
   wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen
   verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors
   schädigen.
   
   Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
   Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
   Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
   mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu
   verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für
   freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt
   nicht lizenziert werden darf.
   
   Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
   Verbreitung und Bearbeitung:
   
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung

   Paragraph 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
   Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
   hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
   License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
   Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
   "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
   jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
   ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
   oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im
   folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung"
   eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
   angesprochen.
   
   Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
   werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
   Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
   eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
   Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
   darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
   Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
   Programms ab.
   
   Paragraph 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
   Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
   verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen
   entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
   veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
   Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren
   allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
   Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
   
   Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
   Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für
   das Programm anbieten.
   
   Paragraph 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
   davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk
   entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
   von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
   zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:
   
   (a)
          Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen
          Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
          Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
          
   (b)
          Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
          veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
          Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
          als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
          Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
          
   (c)
          Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
          interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
          wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
          gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
          geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß
          es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie
          Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter
          diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der
          Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
          Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
          interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
          ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine
          solche Meldung ausgeben).
          
   Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
   identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
   abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und
   eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich
   diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie
   als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
   Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
   basierendes Werk darstellt, dann muß die Verbreitung des Ganzen nach
   den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere
   Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
   auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
   
   Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in
   Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
   geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
   Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren
   oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
   sind, auszuüben.
   
   Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das
   nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem
   auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
   oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich
   dieser Lizenz.
   
   Paragraph 3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
   gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
   Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten -
   vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen
   erbringen:
   
   (a)
          Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
          zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
          Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
          den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
          
   (b)
          Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
          Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
          eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
          Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die
          durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
          Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
          einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
          wird. Oder:
          
   (c)
          Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
          der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
          erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
          nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
          Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
          entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
          
   Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
   verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein
   ausführbares Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der
   Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller
   zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
   Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
   Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
   enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer
   Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
   Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei
   denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
   
   Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objectcodes
   dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
   Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
   Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
   Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
   Objectcode zu kopieren.
   
   Paragraph 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
   weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
   ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
   Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
   ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
   Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
   unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
   Lizenz voll anerkennen und befolgen.
   
   Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
   Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes
   die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
   verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
   verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
   Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten,
   erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
   Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
   Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.
   
   Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
   Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger
   automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
   entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu
   verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen
   der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers
   vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser
   Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
   
   Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
   einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
   Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich
   oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
   widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
   Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
   Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
   Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
   dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
   Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des
   Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
   indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
   sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
   auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
   
   Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
   bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
   Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
   Paragraph als Ganzes gelten.
   
   Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
   Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
   Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
   einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien
   Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
   verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen
   Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
   die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
   Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
   anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
   Entscheidung keinen Einfluß.
   
   Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
   Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
   
   Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
   in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
   urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
   Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
   hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
   in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
   innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
   ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
   Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
   
   Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
   überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
   veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
   der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um
   neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
   
   Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
   einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
   bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" ("any later
   version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
   der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
   Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
   Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine
   beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
   veröffentlicht wurde.
   
   Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
   anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
   Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
   Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free
   Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
   Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
   Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
   freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
   erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
   Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
   
  Keine Gewährleistung
  
   Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
   besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies
   gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
   bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
   so zur Verfügung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewährleistung, weder
   ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf -
   Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle
   Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt
   bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
   liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur
   bei Ihnen.
   
   Paragraph 12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht
   gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
   Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
   erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
   irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner
   oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen)
   oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der
   Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich - aber nicht
   beschränkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
   Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem
   Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
   zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter
   über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
   
  Ende der Bedingungen
     _________________________________________________________________
   
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen

   Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es von
   größtmöglichem Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
   das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
   diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
   
   Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
   Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
   Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst
   deutlich darzustellen; außerdem sollte jede Datei mindestens eine
   "Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
   vollständige Lizenz gefunden werden kann.
   
    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) 19[yy]  [Name des Autors]

    This program is free software; you can redistribute it and/or
    modify it under the terms of the GNU General Public License as
    published by the Free Software Foundation; either version 2 of
    the License, or (at your option) any later version.

    This program is distributed in the hope that it will be useful,
    but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
    MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
    General Public License for more details.

    You should have received a copy of the GNU General Public License
    along with this program; if not, write to the Free Software
    Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.


   Auf Deutsch:
   

    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) 19[jj]  [Name des Autors]

    Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter
    den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
    Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
    modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
    Sie es wünschen) jeder späteren Version.

    Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der
    Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
    GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewährleistung
    der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
    Details finden Sie in der GNU General Public License.

    Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
    mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
    an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
    MA 02139, USA.


   Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
   per Brief erreichbar sind.
   
   Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
   Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
   
    Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy]  [Name des Autors]
    Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
    `show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
    it under certain conditions; type `show c' for details.


   Auf Deutsch:
   
    Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj]  [Name des Autors]
    Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
    für Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter
    bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c'
    für Details ein.


   Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
   entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
   Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c';
   es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten
   in Ihr Programm paßt.
   
   Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
   Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
   das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; ändern Sie
   bitte die Namen:
   
     Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
     program "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by
     James Hacker.
     
     [Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
     Ty Coon, President of Vice
     
   Auf Deutsch:
   
     Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf
     das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler),
     geschrieben von James Hacker.
     
     [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
     Ty Coon, Vizepräsident
     
   Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
   Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
   Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
   proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
   dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
   anstelle dieser Lizenz verwenden.

References

   1. http://www.suse.de/
   2. http://agnes.dida.physik.uni-essen.de/~peter/