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Deutsche Übersetzung der GNU General Public License
Erstellt im Auftrag der [1]S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
von Katja Lachmann Übersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
überarbeitet von [2]Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de]
(31. Oktober 1996)
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
Übersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als
rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die
Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen
Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet
sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese
Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen
geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür
stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into German.
This translation is distributed in the hope that it will facilitate
understanding, but it is not an official or legally approved
translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
General Public License. The translation has not been reviewed
carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
License. If you wish to be sure whether your planned activities are
permitted by the GNU General Public License, please refer to the
authentic English version.
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
translation as the official distribution terms for your programs;
instead, please use the authentic English version published by the
Free Software Foundation.
_________________________________________________________________
GNU General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
gestattet.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
der GNU Library General Public License, der allgemeinen öffentlichen
GNU-Lizenz für Bibliotheken.
)
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie
wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn
Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch sie
den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen
diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen
verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors
schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für
freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt
nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
Paragraph 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
"auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im
folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung"
eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
Programms ab.
Paragraph 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren
allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für
das Programm anbieten.
Paragraph 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk
entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:
(a)
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
(b)
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
(c)
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß
es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie
Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter
diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der
Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine
solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und
eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie
als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt, dann muß die Verbreitung des Ganzen nach
den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere
Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in
Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
sind, auszuüben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das
nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem
auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich
dieser Lizenz.
Paragraph 3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten -
vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen
erbringen:
(a)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
(b)
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die
durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
wird. Oder:
(c)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein
ausführbares Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der
Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller
zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer
Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei
denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objectcodes
dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objectcode zu kopieren.
Paragraph 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes
die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten,
erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.
Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger
automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu
verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen
der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers
vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser
Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich
oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des
Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien
Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um
neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" ("any later
version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine
beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde.
Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free
Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
Keine Gewährleistung
Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies
gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
so zur Verfügung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewährleistung, weder
ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf -
Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle
Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt
bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur
bei Ihnen.
Paragraph 12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht
gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner
oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen)
oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der
Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich - aber nicht
beschränkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem
Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter
über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
_________________________________________________________________
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es von
größtmöglichem Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst
deutlich darzustellen; außerdem sollte jede Datei mindestens eine
"Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
vollständige Lizenz gefunden werden kann.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
published by the Free Software Foundation; either version 2 of
the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter
den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
Sie es wünschen) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der
Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewährleistung
der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
MA 02139, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
`show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
it under certain conditions; type `show c' for details.
Auf Deutsch:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
für Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter
bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c'
für Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c';
es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten
in Ihr Programm paßt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; ändern Sie
bitte die Namen:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
program "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by
James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf
das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler),
geschrieben von James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden.
References
1. http://www.suse.de/
2. http://agnes.dida.physik.uni-essen.de/~peter/
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