summaryrefslogtreecommitdiff
path: root/support/ligatex/LIZENZ
diff options
context:
space:
mode:
authorNorbert Preining <norbert@preining.info>2019-09-02 13:46:59 +0900
committerNorbert Preining <norbert@preining.info>2019-09-02 13:46:59 +0900
commite0c6872cf40896c7be36b11dcc744620f10adf1d (patch)
tree60335e10d2f4354b0674ec22d7b53f0f8abee672 /support/ligatex/LIZENZ
Initial commit
Diffstat (limited to 'support/ligatex/LIZENZ')
-rw-r--r--support/ligatex/LIZENZ514
1 files changed, 514 insertions, 0 deletions
diff --git a/support/ligatex/LIZENZ b/support/ligatex/LIZENZ
new file mode 100644
index 0000000000..1add6a4f5e
--- /dev/null
+++ b/support/ligatex/LIZENZ
@@ -0,0 +1,514 @@
+
+Deutsche Übersetzung der GNU General Public License
+
+
+ Erstellt im Auftrag der [1]S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
+ von Katja Lachmann Übersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
+ überarbeitet von [2]Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de]
+ (31. Oktober 1996)
+
+ Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
+ GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
+ jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
+ Übersetzung.
+
+ Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
+ Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als
+ rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
+ Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die
+ Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen
+ Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
+ daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet
+ sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
+
+ Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese
+ Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen
+ geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür
+ stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
+ englischsprachige Originalversion.
+
+ This is a translation of the GNU General Public License into German.
+ This translation is distributed in the hope that it will facilitate
+ understanding, but it is not an official or legally approved
+ translation.
+
+ The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
+ and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
+ General Public License. The translation has not been reviewed
+ carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
+ it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
+ License. If you wish to be sure whether your planned activities are
+ permitted by the GNU General Public License, please refer to the
+ authentic English version.
+
+ The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
+ translation as the official distribution terms for your programs;
+ instead, please use the authentic English version published by the
+ Free Software Foundation.
+ _________________________________________________________________
+
+ GNU General Public License
+
+ Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
+
+ Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
+ 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
+
+ Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
+ unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
+ gestattet.
+
+ Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
+ englischsprachige Originalversion!
+
+Vorwort
+
+ Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
+ die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
+ Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
+ allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
+ soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
+ Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
+ herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
+ ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
+ Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
+ Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
+ der GNU Library General Public License, der allgemeinen öffentlichen
+ GNU-Lizenz für Bibliotheken.
+ )
+
+ Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
+ den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
+ Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
+ berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im
+ Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
+ Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile
+ davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie
+ wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
+
+ Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
+ jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
+ aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
+ Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn
+ Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
+
+ Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
+ selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
+ solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch sie
+ den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen
+ diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
+
+ Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
+ Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
+ diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
+ vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
+
+ Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
+ sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software
+ keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
+ modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
+ wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen
+ verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors
+ schädigen.
+
+ Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
+ Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
+ Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
+ mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu
+ verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für
+ freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt
+ nicht lizenziert werden darf.
+
+ Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
+ Verbreitung und Bearbeitung:
+
+Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
+
+ Paragraph 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
+ Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
+ hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
+ License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
+ Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
+ "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
+ jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
+ ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
+ oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im
+ folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung"
+ eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
+ angesprochen.
+
+ Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
+ werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
+ Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
+ eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
+ Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
+ darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
+ Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
+ Programms ab.
+
+ Paragraph 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
+ Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
+ verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen
+ entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
+ veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
+ Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren
+ allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
+ Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
+
+ Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
+ Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für
+ das Programm anbieten.
+
+ Paragraph 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
+ davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk
+ entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
+ von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
+ zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:
+
+ (a)
+ Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen
+ Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
+ Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
+
+ (b)
+ Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
+ veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
+ Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
+ als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
+ Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
+
+ (c)
+ Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
+ interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
+ wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
+ gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
+ geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß
+ es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie
+ Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter
+ diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der
+ Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
+ Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
+ interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
+ ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine
+ solche Meldung ausgeben).
+
+ Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
+ identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
+ abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und
+ eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich
+ diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie
+ als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
+ Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
+ basierendes Werk darstellt, dann muß die Verbreitung des Ganzen nach
+ den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere
+ Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
+ auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
+
+ Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in
+ Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
+ geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
+ Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren
+ oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
+ sind, auszuüben.
+
+ Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das
+ nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem
+ auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
+ oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich
+ dieser Lizenz.
+
+ Paragraph 3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
+ gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
+ Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten -
+ vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen
+ erbringen:
+
+ (a)
+ Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
+ zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
+ Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
+ den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
+
+ (b)
+ Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
+ Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
+ eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
+ Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die
+ durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
+ Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
+ einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
+ wird. Oder:
+
+ (c)
+ Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
+ der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
+ erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
+ nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
+ Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
+ entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
+
+ Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
+ verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein
+ ausführbares Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der
+ Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller
+ zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
+ Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
+ Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
+ enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer
+ Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
+ Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei
+ denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
+
+ Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objectcodes
+ dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
+ Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
+ Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
+ Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
+ Objectcode zu kopieren.
+
+ Paragraph 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
+ weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
+ ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
+ Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
+ ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
+ Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
+ unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
+ Lizenz voll anerkennen und befolgen.
+
+ Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
+ Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes
+ die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
+ verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
+ verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
+ Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten,
+ erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
+ Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
+ Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.
+
+ Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
+ Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger
+ automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
+ entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu
+ verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen
+ der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers
+ vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser
+ Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
+
+ Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
+ einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
+ Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich
+ oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
+ widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
+ Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
+ Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
+ Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
+ dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
+ Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des
+ Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
+ indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
+ sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
+ auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
+
+ Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
+ bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
+ Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
+ Paragraph als Ganzes gelten.
+
+ Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
+ Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
+ Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
+ einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien
+ Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
+ verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen
+ Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
+ die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
+ Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
+ anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
+ Entscheidung keinen Einfluß.
+
+ Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
+ Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
+
+ Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
+ in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
+ urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
+ Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
+ hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
+ in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
+ innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
+ ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
+ Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
+
+ Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
+ überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
+ veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
+ der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um
+ neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
+
+ Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
+ einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
+ bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" ("any later
+ version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
+ der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
+ Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
+ Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine
+ beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation
+ veröffentlicht wurde.
+
+ Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
+ anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
+ Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
+ Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free
+ Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
+ Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
+ Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
+ freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
+ erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
+ Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
+
+ Keine Gewährleistung
+
+ Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
+ besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies
+ gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
+ bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
+ so zur Verfügung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewährleistung, weder
+ ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf -
+ Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle
+ Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt
+ bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
+ liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur
+ bei Ihnen.
+
+ Paragraph 12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht
+ gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
+ Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
+ erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
+ irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner
+ oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen)
+ oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der
+ Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich - aber nicht
+ beschränkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
+ Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem
+ Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
+ zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter
+ über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
+
+ Ende der Bedingungen
+ _________________________________________________________________
+
+Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen
+
+ Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es von
+ größtmöglichem Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
+ das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
+ diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
+
+ Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
+ Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
+ Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst
+ deutlich darzustellen; außerdem sollte jede Datei mindestens eine
+ "Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
+ vollständige Lizenz gefunden werden kann.
+
+ [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
+ Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
+
+ This program is free software; you can redistribute it and/or
+ modify it under the terms of the GNU General Public License as
+ published by the Free Software Foundation; either version 2 of
+ the License, or (at your option) any later version.
+
+ This program is distributed in the hope that it will be useful,
+ but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
+ MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
+ General Public License for more details.
+
+ You should have received a copy of the GNU General Public License
+ along with this program; if not, write to the Free Software
+ Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
+
+
+ Auf Deutsch:
+
+
+ [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
+ Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
+
+ Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter
+ den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
+ Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
+ modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
+ Sie es wünschen) jeder späteren Version.
+
+ Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der
+ Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
+ GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewährleistung
+ der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
+ Details finden Sie in der GNU General Public License.
+
+ Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
+ mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
+ an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
+ MA 02139, USA.
+
+
+ Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
+ per Brief erreichbar sind.
+
+ Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
+ Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
+
+ Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
+ Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
+ `show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
+ it under certain conditions; type `show c' for details.
+
+
+ Auf Deutsch:
+
+ Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
+ Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
+ für Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter
+ bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c'
+ für Details ein.
+
+
+ Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
+ entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
+ Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c';
+ es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten
+ in Ihr Programm paßt.
+
+ Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
+ Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
+ das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; ändern Sie
+ bitte die Namen:
+
+ Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
+ program "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by
+ James Hacker.
+
+ [Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
+ Ty Coon, President of Vice
+
+ Auf Deutsch:
+
+ Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf
+ das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler),
+ geschrieben von James Hacker.
+
+ [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
+ Ty Coon, Vizepräsident
+
+ Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
+ Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
+ Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
+ proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
+ dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
+ anstelle dieser Lizenz verwenden.
+
+References
+
+ 1. http://www.suse.de/
+ 2. http://agnes.dida.physik.uni-essen.de/~peter/