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author | Norbert Preining <norbert@preining.info> | 2019-09-02 13:46:59 +0900 |
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committer | Norbert Preining <norbert@preining.info> | 2019-09-02 13:46:59 +0900 |
commit | e0c6872cf40896c7be36b11dcc744620f10adf1d (patch) | |
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-rw-r--r-- | support/ligatex/LIZENZ | 514 |
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diff --git a/support/ligatex/LIZENZ b/support/ligatex/LIZENZ new file mode 100644 index 0000000000..1add6a4f5e --- /dev/null +++ b/support/ligatex/LIZENZ @@ -0,0 +1,514 @@ + +Deutsche Übersetzung der GNU General Public License + + + Erstellt im Auftrag der [1]S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de] + von Katja Lachmann Übersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de], + überarbeitet von [2]Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de] + (31. Oktober 1996) + + Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der + GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich + jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte + Übersetzung. + + Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser + Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als + rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die + Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die + Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen + Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, + daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet + sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion. + + Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese + Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen + geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür + stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene + englischsprachige Originalversion. + + This is a translation of the GNU General Public License into German. + This translation is distributed in the hope that it will facilitate + understanding, but it is not an official or legally approved + translation. + + The Free Software Foundation is not the publisher of this translation + and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU + General Public License. The translation has not been reviewed + carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that + it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public + License. If you wish to be sure whether your planned activities are + permitted by the GNU General Public License, please refer to the + authentic English version. + + The Free Software Foundation strongly urges you not to use this + translation as the official distribution terms for your programs; + instead, please use the authentic English version published by the + Free Software Foundation. + _________________________________________________________________ + + GNU General Public License + + Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991 + + Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. + 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA + + Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und + unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht + gestattet. + + Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die + englischsprachige Originalversion! + +Vorwort + + Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen + die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. + Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die + allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie + soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese + Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation + herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren + ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese + Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer + Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen + der GNU Library General Public License, der allgemeinen öffentlichen + GNU-Lizenz für Bibliotheken. + ) + + Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf + den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, + Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu + berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im + Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die + Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile + davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie + wissen, daß Sie dies alles tun dürfen. + + Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es + jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie + aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen + Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn + Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern. + + Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie + selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines + solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch sie + den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen + diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen. + + Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die + Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen + diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu + vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern. + + Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus + sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software + keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem + modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger + wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen + verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors + schädigen. + + Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch + Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß + Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren - + mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu + verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für + freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt + nicht lizenziert werden darf. + + Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, + Verbreitung und Bearbeitung: + +Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung + + Paragraph 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere + Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf + hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public + License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige + Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung + "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie + jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also + ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert + oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im + folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung" + eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie" + angesprochen. + + Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung + werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren + Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht + eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser + Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk + darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des + Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des + Programms ab. + + Paragraph 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des + Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und + verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen + entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß + veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das + Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren + allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine + Kopie dieser Lizenz zukommen lassen. + + Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. + Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für + das Programm anbieten. + + Paragraph 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils + davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk + entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen + von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß + zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden: + + (a) + Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen + Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene + Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist. + + (b) + Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder + veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem + Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber + als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne + Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird. + + (c) + Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung + interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, + wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung + gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen + geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß + es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie + Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter + diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der + Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser + Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst + interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung + ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine + solche Meldung ausgeben). + + Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn + identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm + abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und + eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich + diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie + als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben + Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm + basierendes Werk darstellt, dann muß die Verbreitung des Ganzen nach + den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere + Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit + auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor. + + Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in + Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen + geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur + Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren + oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden + sind, auszuüben. + + Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das + nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem + auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- + oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich + dieser Lizenz. + + Paragraph 3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk + gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den + Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten - + vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen + erbringen: + + (a) + Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen + zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den + Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter + den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder: + + (b) + Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei + Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten + eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur + Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die + durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der + Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf + einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben + wird. Oder: + + (c) + Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot + der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst + erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für + nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das + Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem + entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.) + + Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes + verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein + ausführbares Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der + Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller + zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur + Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere + Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu + enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer + Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, + Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei + denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm. + + Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objectcodes + dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene + Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen + Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn + Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem + Objectcode zu kopieren. + + Paragraph 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, + weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz + ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der + Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung + ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. + Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte + unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die + Lizenz voll anerkennen und befolgen. + + Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da + Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes + die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu + verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich + verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das + Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, + erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren + Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und + Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes. + + Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem + Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger + automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm + entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu + verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen + der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers + vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser + Lizenz durch Dritte durchzusetzen. + + Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs + einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf + Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich + oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz + widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den + Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das + Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser + Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann + dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum + Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des + Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder + indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, + sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz + auf die Verbreitung des Programms zu verzichten. + + Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter + bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser + Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser + Paragraph als Ganzes gelten. + + Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche + Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die + Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat + einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien + Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen + verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen + Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf + die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am + Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines + anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese + Entscheidung keinen Einfluß. + + Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als + Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird. + + Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms + in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch + urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der + Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt + hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, + in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur + innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht + ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die + Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben. + + Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit + überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License + veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her + der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um + neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden. + + Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in + einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer + bestimmten Versionsnummer oder "jeder späteren Version" ("any later + version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen + der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren + Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. + Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine + beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation + veröffentlicht wurde. + + Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in + anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die + Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die + Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free + Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software + Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere + Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den + freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu + erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und + Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern. + + Keine Gewährleistung + + Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, + besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies + gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich + bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm + so zur Verfügung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewährleistung, weder + ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf - + Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle + Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt + bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, + liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur + bei Ihnen. + + Paragraph 12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht + gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein + Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben + erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für + irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner + oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) + oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der + Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich - aber nicht + beschränkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, + Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem + Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm + zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter + über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war. + + Ende der Bedingungen + _________________________________________________________________ + +Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen + + Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es von + größtmöglichem Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie + das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter + diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann. + + Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem + Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden + Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst + deutlich darzustellen; außerdem sollte jede Datei mindestens eine + "Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die + vollständige Lizenz gefunden werden kann. + + [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung] + Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors] + + This program is free software; you can redistribute it and/or + modify it under the terms of the GNU General Public License as + published by the Free Software Foundation; either version 2 of + the License, or (at your option) any later version. + + This program is distributed in the hope that it will be useful, + but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of + MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU + General Public License for more details. + + You should have received a copy of the GNU General Public License + along with this program; if not, write to the Free Software + Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA. + + + Auf Deutsch: + + + [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung] + Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors] + + Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter + den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der + Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder + modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn + Sie es wünschen) jeder späteren Version. + + Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der + Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE + GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewährleistung + der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. + Details finden Sie in der GNU General Public License. + + Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen + mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie + an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, + MA 02139, USA. + + + Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und + per Brief erreichbar sind. + + Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem + Start einen kurzen Vermerk ausgibt: + + Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors] + Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type + `show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute + it under certain conditions; type `show c' for details. + + + Auf Deutsch: + + Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors] + Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' + für Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter + bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c' + für Details ein. + + + Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die + entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von + Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c'; + es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten + in Ihr Programm paßt. + + Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als + Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für + das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; ändern Sie + bitte die Namen: + + Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the + program "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by + James Hacker. + + [Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989 + Ty Coon, President of Vice + + Auf Deutsch: + + Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf + das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler), + geschrieben von James Hacker. + + [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989 + Ty Coon, Vizepräsident + + Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des + Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine + Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken + proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie + dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License + anstelle dieser Lizenz verwenden. + +References + + 1. http://www.suse.de/ + 2. http://agnes.dida.physik.uni-essen.de/~peter/ |