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Diese Uebersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstaendnis der LaTeX
Project Public License (LPPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um
eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Uebersetzung.

Das LaTeX3 Project ist nicht der Herausgeber dieser Uebersetzung, und sie hat
diese Uebersetzung auch nicht als rechtskraeftigen Ersatz fuer die
Original-LPPL anerkannt. Da die Uebersetzung nicht sorgfaeltig von Anwaelten
ueberprueft wurde, koennen die Uebersetzer nicht garantieren, dass die
Uebersetzung die rechtlichen Aussagen der LPPL exakt wiedergibt. Wenn Sie
sichergehen wollen, dass von Ihnen geplante Aktivitaeten im Sinne der LPPL
gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige
Originalversion.

Das LaTeX3 Project moechte Sie darum bitten, diese Uebersetzung nicht als
offizielle Lizenzbedingungen fuer von Ihnen geschriebene Programme zu
verwenden.  Bitte benutzen Sie hierfuer stattdessen die von dem LaTeX3 Project
herausgegebene englischsprachige Originalversion.

This is a translation of the LaTeX Project Public License (LPPL) into German.
This translation is distributed in the hope that it will facilitate
understanding, but it is not an official or legally approved translation.

The LaTeX3 Project is not the publisher of this translation and has not
approved it as a legal substitute for the authentic LaTeX Project Public
License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and
therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal
meaning of the LaTeX Project Public License. If you wish to be sure whether
your planned activities are permitted by the LaTeX Project Public License,
please refer to the authentic English version.

The LaTeX3 Project strongly urges you not to use this translation as the
official distribution terms for your programs; instead, please use the
authentic English version published by the LaTeX3 Project.

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Inhalt

  • VORWORT
  • DEFINITIONEN
  • BEDINGUNGEN FUeR DIE VERTEILUNG UND VERAeNDERUNG
  • KEINE GEWAeHRLEISTUNG
  • BETREUUNG DES WERKES
  • OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD

Deutsche Uebersetzung der LPPL Version 1.3c 2006-05-20
Uebersetzt durch Markus Kohm.

Copyright 1999 2002-2009 LaTeX3 Project

Jeder hat das Recht, die Lizenzurkunde und diese Uebersetzung zu
vervielfaeltigen und unveraenderte Kopien zu verbreiten; Aenderungen sind
jedoch nicht gestattet.

Diese Uebersetzung ist kein rechtskraeftiger Ersatz fuer die englischsprachige
Originalversion!


VORWORT

Die LaTeX Project Public License (LPPL) ist die Grundlizenz unter der der
LaTeX Kern und die Standard LaTeX Pakete verteilt werden.

Sie koennen diese Lizenz fuer jedes Werk verwenden, dessen Rechte-Inhaber Sie
sind und das sie verteilen wollen. Diese Lizenz mag besonders nuetzlich sein,
wenn Ihr Werk einen Bezug zu TeX hat (wie ein LaTeX Paket), aber Sie wurde auf
eine Art und Weise geschrieben, dass sie sogar dann verwendet werden kann,
wenn Ihr Werk keinen Bezug zu TeX hat.

Der Abschnitt `OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD', unten,
liefert Informationen, Beispiele und Empfehlungen fuer Autoren die erwaegen
ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen.

Diese Lizenz legt Bedingungen fest, unter denen ein Werk verteilt und
veraendert werden darf, ebenso wie Bedingungen unter denen eine veraenderte
Version des Werks verteilt werden darf.

Wir, das LaTeX3 Project, glauben, dass die unten genannten Bedingungen Ihnen
die Freiheit bieten eine veraenderte Version Ihres Werks zu erstellen und zu
verteilen, die jede gewuenschte technische Spezifikation erfuellt, waehrend
die Verfuegbarkeit, Unversehrtheit und Zuverlaessigkeit dieses Werks bewahrt
wird.  Wenn Ihnen nicht klar ist, wie Sie ihr Ziel unter Einhaltung dieser
Bedingungen erreichen koennen, koennen Sie dazu in den Dokumenten
`cfgguide.tex' und `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung Vorschlaege
nachlesen.


DEFINITIONEN

In diesem Lizenzdokument werden folgende Begriffe verwendet:

`Werk'
    Jegliches Werk, das unter dieser Lizenz verteilt wird.
`Abgeleitetes Werk'
    Jegliches Werk das nach geltendem Recht von dem Werk abgeleitet wurde.
`Veraenderung'
    Jeglicher Prozess, der nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk schafft,
    – beispielsweise die Erstellung einer Datei, die eine mit dem Werk
    verbundene Datei oder einen nennenswerten Teil einer solchen Datei
    enthaelt, sei es unveraendert oder mit Veraenderungen und/oder
    Uebersetzungen in eine andere Sprache. Das Ausfuehren eines Prozesses, der
    nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk erzeugt.
`Verteilung'
    Kopien des Werkes im Ganzen oder in Teilen von einer Person fuer eine
    andere verfuegbar machen. Verteilung schliesst die Bereitstellung
    irgendeines elektronischen Teils des Werks ueber
    Datei-Austausch-Protokolle wie FTP oder HTTP oder verteilte Dateisysteme
    wie Suns Netzwerk-Datei-System (NFS) ein (ist jedoch nicht darauf
    beschraenkt).
`Kompiliertes Werk'
    Eine Version des Werks die in eine Form ueberfuehrt wurde, in der es auf
    einem Computer-System direkt verwendbar ist. Dieser Prozess der
    Ueberfuehrung kann die Verwendung von Installations-Einrichtungen, die vom
    Werk zur Verfuegung gestellt werden, Umwandlungen des Werks, das Kopieren
    von Teilen des Werks und andere Aktivitaeten einschliessen. Beachten Sie,
    dass Veraenderungen irgendeiner Installations-Einrichtung, die vom Werk zur
    Verfuegung gestellt wird, Veraenderung des Werks selbst nach sich zieht.
`Aktueller Betreuer'
    Eine Person oder Personen, die im Werk als solche benannt ist oder benannt
    sind. Wenn keine solche explizite Benennung vorhanden ist, so ist es der
    Rechte-Inhaber nach geltendem Recht.
`Standard-Interpreter'
    Ein Programm oder Prozess, der normalerweise fuer die Ausfuehrung oder
    Interpretierung eines Teils oder des ganzen Werks benoetigt wird.

    Ein Standard-Interpreter kann von externen Teilen abhaengen, aber diese
    sind nicht als Teil des Standard-Interpreters zu betrachten, solange jeder
    externe Teil sich selbst bei interaktiver Nutzung deutlich identifiziert.
    Solange bei der Anwendung der Lizenz auf das Werk nicht explizit anderes
    erklaert ist, ist der einzige anwendbare Standard-Interpreter ein
    `LaTeX-Format', bzw. im Falle von Dateien die zum `LaTeX-Format' selbst
    gehoeren, ein Progamm welches die `TeX-Sprache' implementiert.


BEDINGUNGEN FUER DIE VERTEILUNG UND VERAENDERUNG

 1. Andere Aktivitaeten als die Verteilung und/oder Veraenderung des Werks sind
    nicht von dieser Lizenz betroffen; sie liegen ausserhalb ihres
    Anwendungsbereiches. Insbesondere ist die Taetigkeit des Ausfuehrens des
    Werks nicht beschraenkt und es sind keine Bedingungen geknuepft,
    irgendwelche Hilfe fuer das Werk anzubieten.
 2. Sie duerfen eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werkes, so wie Sie
    es erhalten haben, verteilen. Verteilungen von Teilen des Werkes werden als
    Veraenderungen des Werkes betrachtet, und es kann kein Recht zur Verteilung
    eines solchen Abgeleiteten Werkes aus dieser Regel abgeleitet werden.
 3. Sie duerfen ein Kompiliertes Werk, das aus einer vollstaendigen,
    unveraenderten Kopie des Werkes erzeugt wurde, nach vorstehender Regel 2
    verteilen, solange das Kompilierte Werk in einer Art und Weise verteilt
    wird, dass die Empfaenger das Abgeleitete Werk in genau der Weise
    installieren koennen, in der sie es installieren wuerden, wenn sie selbst
    das Abgeleitete Werk direkt aus dem Werk erzeugt haetten.
 4. Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks sind, koennen Sie, ohne
    Beschraenkung das Werk veraendern und so ein Abgeleitetes Werk
    schaffen. Sie duerften ebenso das Abgeleitete Werk ohne Einschraenkungen
    verteilen, einschliesslich Kompilierter Werke, die aus Abgeleiteten Werken
    geschaffen wurden. Abgeleitete Werke, die in dieser Weise vom Akuellen
    Betreuer verteilt werden, sind als aktualisierte Versionen des Werks zu
    verstehen. 
 5. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie Ihre
    Kopie des Werkes veraendern und so ein Abgeleitetes Werk auf Grundlage des
    Werkes schaffen, das Abgeleitete Werk kompilieren und so ein Kompiliertes
    Werk auf Grundlage des Abgeleiteten Werkes schaffen.
 6. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein
    Abgeleitetes Werk verteilen, solange die folgenden Bedingungen fuer jeden
    Teil des Werkes eingehalten werden, solange nicht fuer diesen Teil im
    Rechte-Hinweis deutlich gemacht ist, dass dieser Teil von diesen
    Bedingungen ausgenommen ist. Nur der Aktuelle Betreuer ist befugt solch
    eine Ausnahmeregelung fuer einen Teil des Werkes zu erlassen.
     1. Wenn Teile des Abgeleiteten Werkes bei Nutzung mit dem
        Standard-Interpreter eine direkte Ersetzung von Teilen des Werkes sein
        koennen, dann muss der Ersetzungs-Teil aus dem Abgeleiteten Werk, wann
        immer dieser Teil des Werks sich selbst gegenueber dem Anwender bei der
        interaktiven Verwendung mit dem Standard-Interpreter identifiziert,
        sich gegenueber dem Anwender klar und unmissverstaendlich selbst als
        eine veraenderte Version dieses Teils identifizieren.
     2. Jeder Teil des Abgeleiteten Werks enthaelt einen deutliche Hinweis auf
        die genaue Natur der Aenderungen an diesem Teil oder einen deutlichen
        Verweis auf eine andere Datei, die als Teil des Abgeleiteten Werks
        verteilt wird und eine vollstaendige und genaue Liste der Aenderungen
        enthaelt.
     3. Das Abgeleitete Werk enthaelt keine Aussagen aus denen man schliessen
        kann, dass irgendeine Person, einschliesslich (aber nicht beschraenkt
        auf den) des Autors der Original-Version des Werkes, irgendwelche
        Unterstuetzung, einschliesslich (aber nicht beschraenkt auf) Meldung
        und Behandlung von Fehlern, gegenueber den Empfaengern des Abgeleiteten
        Werkes leistet, solange diese Personen nicht ausdruecklich erklaert
        haben, dass sie solch eine Unterstuetzung fuer das Abgeleitete Werk
        leisten werden.
     4. Sie verteilen zusammen mit dem Abgeleiteten Werk mindestens eines der
        folgenden:
         1. Eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werks; wenn Ihre
            Verteilung eines veraenderten Teils darin besteht, Zugang zum
            Kopieren eines veraenderten Teils von einem bestimmten Ort
            anzubieten, dann wird diese Bedingung erfuellt, wenn Sie
            gleichwertigen Zugang zu einer Kopie des Werkes am gleichen oder
            einem vergleichbaren Ort anbieten, selbst wenn Dritte so nicht
            gezwungen sind, das Werk zusammen mit dem veraenderten Teil zu
            kopieren.
         2. Informationen, die ausreichen, eine vollstaendige, unveraenderte
            Kopie des Werks zu erhalten.
 7. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein
    Kompiliertes Werk, das aus einem Abgeleiteten Werk erzeugt wurde,
    verteilen, solange das Abgeleitete Werk an alle Empfaenger des Kompilierten
    Werkes verteilt wird und solange die Bedingungen aus vorstehender Regel 6
    mit Blick auf das Abgeleitete Werk erfuellt sind.
 8. Die vorstehenden Bedingungen sind nicht dazu gedacht, Veraenderungen gleich
    welcher Weise und welchen Teils zu verhindern, die dazu fuehren, dass
    dieser Teil mit einer aktualisierten Version dieses Teiles, wie sie vom
    Aktuellen Betreuer nach Regel 4 verteilt wird, identisch wird. Die
    vorstehenden Bedingungen sind daher auf diesen Fall nicht anzuwenden.
 9. Verteilungen des Werkes und jedes Abgeleiteten Werkes in einem alternativen
    Format, aus dem das Werk oder das abgeleitete Werk (im Ganzen oder in
    Teilen) dann erzeugt wird, indem irgend ein Prozess auf das Format
    angewendet wird, schwaecht keinen Abschnitt dieser Lizenz ab und hebt
    keinen Abschnitt dieser Lizenz auf, da sie das Ergebnis der Anwendung
    dieses Prozesses betreffen.
10.
     1. Ein Abgeleitetes Werk darf unter einer anderen Lizenz verteilt werden,
        solange sichergestellt ist, dass diese Lizenz selbst die Bedingungen
        aus Regel 6 in Bezug auf das Werk beachtet, obgleich sie nicht die
        restlichen Bedingungen dieser Lizenz zu beachten hat.
     2. Wenn ein Abgeleitetes Werk unter einer anderen Lizenz verteilt wird,
        muss dieses Abgeleitete Werk genuegend Dokumentation als Teil von sich
        selbst bieten, damit jeder Empfaenger dieses Abgeleiteten Werkes die
        Bedingungen von vorstehender Regel 6, betreffend Aenderungen des Werks,
        beachten kann.
11. Diese Lizenz trifft keine Einschraenkungen fuer Werke, die in keiner
    Beziehung zu dem Werk stehen, noch trifft diese Lizenz irgendwelche
    Einschraenkungen betreffens das Zusammenpacken solcher Werke mit dem Werk
    auf irgendeine Art.
12. Nichts in dieser Lizenz ist dazu gedacht oder darf dazu verwendet werden
    vollstaendige Einhaltung geltenden Rechts durch alle Beteiligten zu
    verhindern.


KEINE GEWAEHRLEISTUNG

Es besteht keinerlei Gewaehrleistung fuer das Werk, soweit dies gesetzlich
zulaessig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestaetigt, stellen die
Rechte-Inhaber das Werk so zur Verfuegung, `wie es ist', ohne irgendeine
Gewaehrleistung, weder ausdruecklich noch implizit, einschliesslich, aber
nicht begrenzt auf, Marktreife oder Tauglichkeit fuer einen bestimmten
Zweck. Das volle Risiko bezueglich Qualitaet und Leistungsfaehigkeit des
Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
herausstellen, liegen die Kosten fuer notwendigen Service, Reparatur oder
Korrektur bei Ihnen.

In keinem Fall, ausser wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
zugesichert, ist irgendein Rechte-Inhaber oder ein in einem Teil des Werkes
namentlich genannter Autor oder irgendein anderer, der das Programm wie oben
erlaubt modifiziert und/oder verbreitet hat, Ihnen gegenueber fuer
irgendwelche Schaeden haftbar, einschliesslich jeglicher allgemeiner oder
spezieller Schaeden, Schaeden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder
Folgeschaeden, die aus der Benutzung des Werkes oder der Unbenutzbarkeit des
Werkes folgen (einschliesslich, aber nicht beschraenkt auf, Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen
getragen werden muessen, oder dem Unvermoegen des Werkes, mit irgendeinem
anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Rechte-Inhaber oder
genannter Autor oder genannter Dritter ueber die Moeglichkeit solcher Schaeden
unterrichtet worden war.


BETREUUNG DES WERKES

Das Werk hat den Status `author-maintained' (vom Autor betreut) wenn der
Rechte-Inhaber ausdruecklich und deutlich in der Naehe des grundlegenden
Rechtehinweises im Werk feststellt, dass das Werk nur vom Rechte-Inhaber
betreut werden kann oder einfach, dass es `author-maintained' (vom Autor
betreut) ist.

Das Werk hat den Status `maintained' (betreut), wenn ein Aktueller Betreuer
existiert, der im Werk angezeigt hat, dass er bereit ist, Fehlermeldungen das
Werk betreffend zu erhalten (beispielsweise, indem er eine gueltige
E-Mail-Adresse bekannt gibt). Es ist nicht erforderlich, dass der Aktuelle
Betreuer diese Fehlermeldungen bestaetigt oder auf sie reagiert.

Das Werk wechselt vom Status `maintained' (betreut) in den Status
`unmaintained' (nicht betreut), wenn kein Aktueller Betreuer vorhanden ist
oder die Person, die als Aktueller Betreuer des Werks festgelegt ist, fuer
einen Zeitraum von sechs Monaten nicht auf dem bekannten Kommunikationsweg
erreichbar ist, und keine anderen Anzeichen einer aktiven Betreuung zu
erkennen sind.

Wenn das Werk den Status `unmaintained' hat, koennen Sie durch die folgenden
Schritte zum Aktuelle Betreuer des Werkes werden:

 1. Unternehmen Sie vertretbare Anstrengungen, um den Aktuellen Betreuer (und
    den Rechte-Inhaber, falls dies zwei verschiedene Personen sind) durch
    Nutzung des Internets und anderer Methoden ausfindig zu machen.
 2. Wenn diese Suche erfolgreich ist, dann erkundigen Sie sich, ob das Werk
    noch immer betreut wird.
     1. Wenn es betreut wird, fragen Sie den Aktuellen Betreuer nach einer
        Aktualisierung der Kommunikationsdaten innerhalb eines Monats.
     2. Wenn die Suche erfolglos ist oder vom Aktuellen Betreuer nichts
        unternommen wird, um die aktive Betreuung fortzusetzen oder
        wiederaufzunehmen, dann zeigen Sie in der zur Sache gehoerenden
        Nutzergemeinschaft Ihren Willen zur Uebernahme der Betreuung an. (Wenn
        das Werk ein LaTeX-Werk ist, kann dies beispielsweise durch eine
        Mitteilung in comp.text.tex oder de.comp.text.tex erfolgen).
 3.
     1. Wenn der Aktuelle Betreuer erreichbar ist und der Uebergabe der
        Betreuung an Sie zustimmt, dann hat dies sofortige Wirkung nach
        Bekanntgabe.
     2. Wenn der Aktuelle Betreuer nicht erreichbar ist und der Rechte-Inhaber
        einer Uebergabe der Betreuung an Sie zustimmt, dann hat sofortige
        Wirkung nach Bekanntgabe.
 4. Wenn Sie eine Willens-Bekanntgabe wie oben in 2b beschrieben durchfuehren
    und nach drei Monaten Ihr Wunsch weder vom Aktuellen Betreuer noch vom
    Rechte-Inhaber noch von anderen Personen zurueckgewiesen wurde, dann
    koennen Sie Verfuegungen fuer das Werk treffen, damit sie als (neuer)
    Aktueller Betreuer bezeichnet werden.
 5. Wenn der zuvor unerreichbare Aktuelle Betreuer innerhalb weiterer drei
    Monate nach einer erfolgten Aenderung gemaess den Bedingungen von 3b oder 4
    erreichbar wird, dann muss dieser Aktuelle Betreuer auf seinen Wunsch
    wieder der Aktuelle Betreuer werden, wenn er innerhalb eines Monats seine
    Kommunikationsdaten aktualisiert.

Ein Wechsel des Aktuellen Betreuers allein aendert nichts an der Tatsache, dass
das Werk unter der LPPL verteilt wird.

Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks werden, sollten Sie unverzueglich das
Werk mit einer deutlichen und unmissverstaendlichen Feststellung ueber Ihren
Status als Aktueller Betreuer versehen. Sie sollten ebenfalls Ihren neuen
Status derselben Nutzergemeinschaft bekannt geben wie in oben in 2b.


OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WERDEN SOLLTE

Dieser Abschnitt enthaelt wichtige Informationen, Beispiele und Empfehlungen
fuer Autoren, die erwaegen Ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen. Die
Autoren sind in diesem Abschnitt mit `Sie' bezeichnet.


Wahl dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz

Wenn Sie fuer irgend einen Teil Ihres Werkes Bedingungen fuer die Verteilung
benoetigen oder wollen, die bedeutsam von dieser Lizenz abweichen, dann sollten
Sie sich an keiner Stelle Ihres Werkes auf diese Lizenz beziehen, sondern
stattdessen Ihr Werk unter einer anderen Lizenz verteilen. Sie koennen dann den
Text dieser Lizenz als Modell fuer Ihre eigene Lizenz verwenden, aber Ihre
Lizenz sollte sich nicht auf diese Lizenz beziehen, anderenfalls entsteht der
Eindruck, dass Ihr Werk unter der LPPL verteilt wird.

Das Dokument `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung erklaert die
Motivation hinter den Bedingungen dieser Lizenz. Es erklaert beispielsweise,
warum die Verteilung von LaTeX unter der GNU General Public License (GPL) als
unpassend betrachtet wurde. Selbst wenn Ihr Werk nicht mit LaTeX zu tun hat,
kann die Diskussion in `modguide.tex' immer noch relevant sein und Autoren, die
beabsichtigen ihr Werk unter irgendeiner Lizenz zu verteilen wird empfohlen es
zu lesen.


Eine Empfehlung fuer Aenderungen ohne Verteilung

Es ist klug niemals einen Teil des Werkes zu veraendern, auch nicht fuer die
eigene persoenliche Verwendung, ohne alle obigen Regeln fuer die Verteilung
des veraenderten Teils einzuhalten. Auch wenn Sie beabsichtigen, diesen
veraenderten Teil niemals zu verteilen, geschieht dies des oefteren
versehentlich – Sie koennten vergessen, dass Sie diesen Teil veraendert haben;
oder es koennte Ihnen nicht bewusst sein, wenn Sie anderen den Zugang zu der
veraenderten Version erlauben, dass Sie sie damit verteilen und Sie so gegen
die Bedingungen dieser Lizenz in einer Weise verstossen, die rechtliche
Implikationen haben und, schlimmer, Probleme in der Nutzergemeinschaft
verursachen kann. Es ist daher ueblicherweise in Ihrem eigenen Interesse, Ihre
eigene Kopie des Werkes identisch mit der oeffentlichen Version zu
halten. Viele Werke unterstuetzen Wege, um das Verhalten des Werkes ohne
Aenderung eines lizensierten Teils zu veraendern.


Wie diese Lizenz zu nutzen ist

Um diese Lizenz zu nutzen, fuegen Sie in jeden Teil Ihres Werkes einen
expliziten Rechtehinweis sowohl mit Ihrem Namen als auch dem Jahr, in dem das
Werk geschrieben und/oder wesentlich geaendert wurde, ein. Fuegen Sie
ebenfalls eine Festlegung ein, dass die Verteilung und/oder Veraenderung
dieses Teils nach durch die Bedingungen dieser Lizenz geregelt ist.

Hier ist ein Beispiel fuer solch einen Hinweis und eine Festlegung:

  %% pig.dtx
  %% Copyright 2005 M. Y. Name
  %
  % This work may be distributed and/or modified under the
  % conditions of the LaTeX Project Public License, either version 1.3
  % of this license or (at your option) any later version.
  % The latest version of this license is in
  %   http://www.latex-project.org/lppl.txt
  % and version 1.3 or later is part of all distributions of LaTeX
  % version 2005/12/01 or later.
  %
  % This work has the LPPL maintenance status "maintained".
  %
  % The Current Maintainer of this work is M. Y. Name.
  %
  % This work consists of the files pig.dtx and pig.ins
  % and the derived file pig.sty.

auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis und die Festlegung jedoch unbedingt
zumindest auch in englischer Sprache aufnehmen):

  %% pig.dtx
  %% Copyright 2005 M. Y. Name
  %
  % Dieses Werk darf nach den Bedingungen der LaTeX Project Public Lizenz,
  % entweder Version 1.3 oder (nach Ihrer Wahl) jede spaetere Version,
  % verteilt und/oder veraendert werden.
  % Die neuste Version dieser Lizenz ist
  %   http://www.latex-project.org/lppl.txt
  % und Version 1.3 oder neuer ist Teil aller Verteilungen von LaTeX
  % Version 2005/12/01 oder spaeter.
  %
  % Dieses Werk hat den LPPL-Betreuungs-Status "maintained" (betreut).
  %
  % Der Aktuelle Betreuer dieses Werkes ist M. Y. Name.
  %
  % Dieses Werk besteht aus den Dateien pig.dtx und pig.ins und der
  % abgeleiteten Datei pig.sty.

Mit solchem Hinweis und Festlegung in einer Datei, sind die Bedingungen dieses
Lizenz-Dokuments anzuwenden, wobei das `Werk' sich auf die drei Dateien
`pig.dtx', `pig,ins' und `pig.sty' bezieht (das letzte wird aus `pig.dtx'
unter Verwendung von `pig.ins' erzeugt), der `Standard-Interpreter' bezieht
sich auf jegliches `LaTeX-Format' und beide `Rechte-Inhaber' und `Aktueller
Betreuer' beziehen sich auf die Person `M. Y. Name'.

Wenn Sie nicht wollen, dass der Betreuer-Abschnitt der LPPL auf Ihr Werk
anzuwenden ist, aendern Sie oben "maintained" in "author-maintained". Wir
empfehlen die Verwendung von "maintained", da der Betreuungs-Abschnitt
hinzugefuegt wurde um sicherzustellen, dass Ihr Werk fuer die
Nutzergemeinschaft nuetzlich bleibt, selbst wenn Sie es nicht mehr selbst
betreuen und aktualisieren koennen.


Abgeleitete Werke, die keinen Ersatz darstellen

Diverse Bedingungen der LPPL treffen Festlegungen, um die Benutzbarkeit und
Stabilitaet fuer die Nutzergemeinschaft sicher zu stellen. Daher befassen sie
sich mit dem Fall, dass ein abgeleitetes Werk (kompatibel oder auch nicht
kompatibel) dazu gedacht ist, als Ersatz des Originalwerks verwendet zu
werden.  Falls das nicht der Fall ist (beispielsweise, wenn nur einige wenige
Zeilen Quelltext in einem komplett anderen Zusammenhang wiederverwendet
werden), dann finden die Bedingungen 6b und 6d keine Anwendung.


Wichtige Empfehlungen

Festlegen was das Werk ausmacht

Die LPPL erfordert, dass die Verteilung des Werkes alle Dateien des Werkes
beinhaltet. Es ist daher wichtig, dass Sie fuer den Lizenznehmer eine
Moeglichkeit schaffen, festzustellen welche Dateien das Werk ausmachen. Dies
kann beispielsweise erreicht werden, indem alle Dateien des Werks in der Naehe
des Rechte-Hinweises in jeder Datei aufgefuehrt werde oder durch eine Zeile
wie:

  % This work consists of all files listed in manifest.txt.

auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis jedoch unbedingt zumindest auch in
englischer Sprache aufnehmen):

  % Dieses Werk besteht aus allen in manifest.txt aufgefuehrten Dateien

an dieser Stelle. Bei Fehlen einer unzweideutigen Liste kann es fuer den
Lizenznehmer unmoeglich sein herauszufinden woraus nach Ihrer Auffassung das
Werk besteht, in diesem Fall waere der Lizenznehmer berechtigt sinnvolle
Annahmen zu treffen, aus welchen Dateien das Werk besteht.

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Letzte Aenderung, 16. Januar 2006
Letzte Aenderung der Uebersetzung, 13. Februar 2006